Hier finden Sie alle Informationen zu den jeweils erforderlichen Antragsunterlagen für ...
Begleitetes Fahren mit 17 (Klassen B und BE)
Erforderliche Unterlagen :
- Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" - Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (siehe Downloads)
- Anlagen zum Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" - Angaben der Begleitperson(en) (siehe Downloads)
- Kopien der/des Führerscheine(s) der Begleitperson(en)
- Unterlagen Ersterteilung Klasse B
Ersatzführerschein
Erforderliche Unterlagen bei Verlust:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Versicherung an Eides Statt / Verlusterklärung - Durchführung im Kreishaus
- Karteikartenabschrift (lediglich bei Papierführerscheinen)
Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Versicherung an Eides Statt / Verlusterklärung - Durchführung im Kreishaus
- Karteikartenabschrift (lediglich bei Papierführerscheinen)
Erforderliche Unterlagen bei Unbrauchbarkeit:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Versicherung an Eides Statt / Verlusterklärung - Durchführung im Kreishaus
- Karteikartenabschrift (lediglich bei Papierführerscheinen)
Ersatzführerschein bei Wohnsitz im Ausland
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann insbesondere bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Führerscheins erforderlich werden.
Wohnsitz innerhalb der EU/EWR:
Falls Sie mit Hauptwohnsitz in der EU/EWR gemeldet sind, können Sie bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Verwaltungsbezirkes Ihres Hauptwohnsitzes einen Ersatzführerschein beantragen. Dieser wird Ihnen auf Grund der Angaben, die dort registriert sind (falls Sie Ihren deutschen Führerschein haben registrieren lassen) oder nach Vorlage einer konsularischen Bescheinigung einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats ausgestellt. Weiterhin kann die ausländische Behörde die Fahrerlaubnisdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (BRD) erfragen.
Wohnsitz außerhalb der EU/EWR:
Inhaber deutscher Führerscheine (Inhaber hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland bzw. in einem EU/EWR-Mitgliedstaat) haben Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Ersatzführerscheins. Der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis kann den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins an die für seinen letzten Wohnort in Deutschland zuständige Straßenverkehrsbehörde richten. Dort wird der Antrag geprüft. Die Unterlagen für die Ausstellung des Ersatzführerscheins werden auf Veranlassung des Antragstellers an die nächstgelegene deutsche Botschaft bzw. das nächstgelegene (Honorar)Konsulat geschickt. Diese Unterlagen müssen dann vom Antragsteller ausgefüllt und mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift an die Straßenverkehrsbehörde zurückgesandt werden. Dort wird der Ersatzführerschein erstellt und ausgehändigt. Er kann auch an die Botschaft / das (Honorar)Konsulat zur Aushändigung übersandt werden.
Hinweis:
Die Botschaft / das (Honorar)Konsulat ist rechtlich nicht zur Mitwirkung in Führerscheinangelegenheiten verpflichtet und besitzt keine eigenen Kompetenzen.
Eine Beteiligung der Botschaft / des (Honorar)Konsulats im Verfahren zur Ausstellung eines deutschen Ersatzführerscheins ist daher nur möglich, wenn eine der nachfolgenden Amtshandlungen vorzunehmen ist:
- a) Amtliche Beglaubigung der Unterschriftdes Antragstellers: Hierzu ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Botschaft / dem (Honorar)Konsulat zwingend erforderlich. Ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis) ist beizubringen. Die Gebühr hierfür ist bei der Botschaft / dem (Honorar)Konsulat zu erfragen.
- b) Aushändigung des Ersatzführerscheins.
(Stand: Mai 2010)
Erforderliche Unterlagen bei Verlust:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Versicherung an Eides statt
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist
Erforderliche Unterlagen bei Diebstahl:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine amtliche Übersetzung benötigt)
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist
Erforderliche Unterlagen bei Unbrauchbarkeit:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- alter Führerschein
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist
Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Klasse A, A2, A1, AM, B, BE, L, T)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) oder
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- Erste-Hilfe-Kurs
Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Klasse C, CE, C1, C1E)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis (Klasse D, DE, D1, D1E)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis Belegart "O"
Verlängerung einer Fahrerlaubnis (Klasse C, CE, C1, C1E)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist
Verlängerung einer Fahrerlaubnis (Klasse D, DE, D1, D1E)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- (ab dem 50. Lebensjahr) Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist
Fahrerkarte
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Führerschein
- Karteikartenabschrift (lediglich bei Papierführerscheinen)
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung der Bundeswehr, Polizei etc.
- Dienstführerschein (nicht älter als 3 Monate)
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt worden ist
Umschreibung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis
Die Umschreibung eine EU/EWR-Fahrerlaubnis ist innerhalb der EU/EWR nicht erforderlich. Wer (auf Grund einer Befristung etc.) die EU/EWR-Fahrerlaubnis dennoch umschreiben lassen möchte, benötigt die folgenden Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Original des ausländischen Führerscheins
Umschreibung einer ausländischen (nicht EU/EWR) Fahrerlaubnis (Klasse A, A2, A1, AM, B, BE)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Sofortmaßnahmen am Unfallort oder
- Erste-Hilfe-Kurs
- Original des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins (Amtlich anerkannter Automobilclub oder vereidigter Dolmetscher)
Umschreibung einer ausländischen (nicht EU/EWR) Fahrerlaubnis (Klasse C, CE; C1, C1E)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- Erste-Hilfe-Kurs
- Original des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins (Amtlich anerkannter Automobilclub oder vereidigter Dolmetscher)
Umtausch des Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein
Wenn Sie Ihren "alten" Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen wollen, können Sie sich auch an die Stadt/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes wenden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Führerschein
- Karteikartenabschrift (lediglich bei Papierführerscheinen)
Umschreibung einer ausländischen (nicht EU/EWR) Fahrerlaubnis (Klasse D, DE; D1, D1E)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- (ab dem 50. Lebensjahr) Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Erste-Hilfe-Kurs
- Original des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins (Amtlich anerkannter Automobilclub oder vereidigter Dolmetscher)