Artikel aufrufenAmtsblatt Nr. 21 / 2025 vom 25.03.2025Bekanntmachung: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreises Cloppenburg25.03.2025 - Der Landkreis Cloppenburg hat seinen Landschaftsrahmenplan fortgeschrieben und damit der gesetzlichen Vorgabe des § 10 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprochen. Die Be-kanntgabe der Annahme des Landschaftsrahmenplanes unterliegt den gesetzlichen Anforderun-gen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Hiermit wird gemäß § 44 Abs. 1 UVPG die Fertigstellung der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Cloppenburg öffentlich bekannt gemacht. Für den Landschaftsrahmenplan wurde eine Strategi-sche Umweltprüfung gemäß der rechtlichen Vorgaben des UVPG und des Niedersächsischen Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt. Im Rahmen dieser Strate-gischen Umweltprüfung wurde der Umweltbericht nach § 40 UVPG erstellt. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.weiter
Artikel aufrufenBeratungsangebot für Angehörige von Demenzerkrankten im SPNNächster Termin am 10. April25.03.2025 - Landkreis Cloppenburg. Angehörige von Demenzerkrankten stehen oft vor vielen Fragen, die nicht pauschal beantwortet werden können. Individuelle und kostenlose Beratungen für Angehörige werden am Donnerstag, 10. April, durch den Verein Alzheimer Gesellschaft Oldenburg im Senioren- und Pflegestützpunkt Cloppenburg (SPN) angeboten. Dorothea Starker bietet Antworten auf häufige Fragen und verrät, wie man selbst helfen und auch etwas für sich tun kann. Sorgen und auch Ängste finden bei ihr ein offenes Ohr. Die Expertin berät zu Fragen dementieller Entwicklungen, gibt Erklärungen zu Verhaltensweisen und Tipps, wie sich das Zusammenleben im Alltag gestalten lässt. Die jeweils einstündigen Termine finden in den Räumlichkeiten des Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN), Pingel Anton 23, in Cloppenburg statt und werden für die Zeit von 14 Uhr bis 16.45 Uhr vergeben.weiter
Artikel aufrufenAmtsblatt Nr. 20 / 2025 vom 24.03.2025Bekanntmachung gem. § 5 (2) UVPG* über die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung24.03.2025 - Für das u.g. Vorhaben wird beim Landkreis Cloppenburg eine Genehmigung beantragt. Gem. § 7 Anlage 1 Nr. 1.2.2.2, 8.4.2.2, 9.1.1.3 UVPG* ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer Vorprüfung fest-zustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.Für das Vorhaben konnte keine UVP-Pflicht festgestellt werden. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.weiter
Artikel aufrufenKreishaus und verschiedene Nebenstellen am Mittwoch, 26. März, nur eingeschränkt geöffnet24.03.2025 - Landkreis Cloppenburg. Aufgrund einer Personalversammlung sind das Kreishaus und verschiedene Nebenstellen am Mittwoch, 26. März, für den Publikumsverkehr nicht geöffnet. Davon nicht betroffen sind Kundinnen und Kunden mit einem bestehendem Termin. Die Zulassungsstellen Cloppenburg und Löningen sind am Mittwoch eingeschränkt nur für Terminkunden geöffnet. Ein Termin kann online auf der Homepage www.lkclp.de unter der Rubrik Ordnung & Verkehr/Kfz.-Zulassung/Online-Zulassungsbehörde vereinbart werden. Die Zulassungsstelle in Friesoythe bleibt geschlossen. Das Entsorgungszentrum Stapelfeld hat regulär geöffnet, das Entsorgungszentrum Sedelsberg nachmittags von 13.00 bis 16.30 Uhr.weiter
Artikel aufrufenPodcast WIR IST HIER, Folge 3977 km, die uns alle bewegen: der geplante Ausbau der E 23321.03.2025 - Die neueste Episode unseres Podcasts WIRISTHIER für den Landkreis Cloppenburg handelt von einer 77 Kilometer langen Strecke, die wohl die meisten der Bürgerinnen und Bürger gut kennen – und doch nur ungern befahren. Die Strecke, die von der A 31 im Emsland über Haselünne bis zur A 1 führt, ist nicht nur stark frequentiert, sondern auch berüchtigt für ihren hohen Lkw-Verkehr und die begrenzten Überholmöglichkeiten. Als kürzeste Verbindung zwischen den pulsierenden Wirtschaftsregionen Amsterdam/Rotterdam und Bremen/Hamburg hat sie eine zentrale Bedeutung für den internationalen Verkehr. Diese 77 Kilometer bilden die Europastraße E 233. Doch trotz des beschlossenen Ausbaus auf vier Spuren lässt der erste Spatenstich noch auf sich warten.weiter
Artikel aufrufenAmtsblatt Nr. 19 / 2025 vom 21.03.2025Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten21.03.2025 - Aufgrund der §§ 10 und 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 13.03.2025 folgende Satzung beschlossen. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.weiter
Artikel aufrufenKreistag hat entschieden: Grünes Licht für „moobil+Taxi“ / LSG soll Containeranlage erhalten / Musikfest Bremen bleibt im Landkreis / Medizinstudierende werden unterstützt20.03.2025 - Landkreis Cloppenburg. Mit weitreichenden Beschlüssen hat der Kreistag nun wichtige Projekte verlängert und den Startschuss für Veränderungen gegeben. Unter anderem wurden große Geldbeträge für Bildung, ein besseres Angebot im ÖPNV oder medizinische Versorgung freigegeben. Bildung und Jugend Der Landkreis Cloppenburg wird sich künftig verstärkt an der Finanzierung von Kindergarten- und Krippengruppen in den 13 Städten und Gemeinden beteiligen und kommt damit einem Wunsch der kreisangehörigen Kommunen nach. Die Abgeordneten entschieden einstimmig, dass sich der Landkreis und die Städte und Gemeinden ab dem 1. August dieses Jahres die Defizite im Kindergarten- und Kinderkrippenbereich teilen. Die Abrechnung soll nach einer mit den Städten und Gemeinden abgestimmten Musterberechnung pauschaliert erfolgen.weiter
Artikel aufrufenNeuer Elterngeldantrag für Geburten ab 01. April 202519.03.2025 - Landkreis Cloppenburg. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen neuen Elterngeldantrag herausgegeben. Dieser ist für Geburten ab dem 01. April 2025 zu verwenden. Für alle Geburten bis zum 31. März 2025 ist die ältere Version des Elterngeldantrags zu verwenden, die zum 01. April 2024 herausgegeben wurde. Ältere Versionen dürfen nicht mehr ausgegeben oder genutzt werden. In erster Linie wurden beim neuen Elterngeldantrag Vereinfachungen und Anpassungen der Erläuterungen vorgenommen, sowie die Einkommensgrenze geändert. In Einzelfällen wurden rechtliche Anpassungen und weitere Ausfüllhilfen eingepflegt. Die neuen Elterngeldanträge stehen auf der Homepage des Landkreises Cloppenburg unter https://www.lkclp.de/unser-landkre/jugend--famili/elterngeld zur Verfügung.weiter
Artikel aufrufenAmtsblatt Nr. 18 / 2025 vom 18.03.2025Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cloppenburg18.03.2025 - Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cloppenburghier: Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz für den Entwurf (März 2025) Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.weiter
Artikel aufrufenAnsgar Meyer tritt Nachfolge von Erstem Kreisrat Ludger Frische anCloppenburger Kreistag unterstützt einstimmig Vorschlag von Landrat Johann Wimberg14.03.2025 - Landkreis Cloppenburg. Kreisrat und Baudezernent Ansgar Meyer wird neuer Erster Kreisrat des Landkreises Cloppenburg. Der Kreistag Cloppenburg hat ihn am Donnerstag auf Vorschlag von Landrat Johann Wimberg einstimmig für acht Jahre zum allgemeinen Vertreter des Landrates bestimmt. Damit tritt Meyer die Nachfolge von Ludger Frische an, der aufgrund einer längerfristigen Erkrankung aus dem Dienst ausscheiden wird. Bereits seit April 2024 wurde Frische im Wesentlichen von Ansgar Meyer vertreten. Landrat Johann Wimberg sprach im Kreistag über diese besondere Personalentscheidung: „Die Dinge sind nicht immer so planbar, denn manchmal entstehen unvorhersehbare Ereignisse wie eine plötzliche Erkrankung. Die Zeit seit April war eine Zeit der Vakanz, eine schwierige Phase, die wir jedoch insgesamt gut überbrücken konnten.“ Nun sei der Zeitpunkt gekommen, um die Weichen für die Zukunft zu stellen. Deshalb schlage er vor, Ansgar Meyer zum Ersten Kreisrat zu wählen.weiter