Reisegewerbe

Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gem. § 55 GewO

Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, welche keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet. Wer also gewerbsmäßig nicht zuvor bestellte Waren feilbietet oder ankauft (beispielsweise Textilien oder Lebensmittel), Bestellungen von Waren aufsucht (Haushaltswaren, Elektroartikel etc.), Leistungen anbietet (Anfertigen, Reparieren von beweglichen Sachen), Bestellungen von Leistungen aufsucht (wie zum Beispiel Scherenschleifen oder Dachreinigung) oder eine unterhaltende Tätigkeit (beispielsweise Ponyreiten oder Musikdarbietungen) ausübt, bedarf einer Erlaubnis.

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck (siehe Antragsportal lkclp.de)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Wohnsitzgemeinde)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Wohnsitzgemeinde)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
  • Nur bei juristischen Personen als Antragsteller – Kopie des Handelsregisterauszuges Gesellschaftervertrages (Amtsgericht, Notar)
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln)

Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.

Frau Kuhl­mann

Fax: 04471 15 288
1.080

An­trä­ge Rei­se­ge­wer­be