Bewachungsgewerbe

Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gem. § 34 a GewO

Wer gewerbsmäßig Leben und/oder Eigentum fremder Personen bewachen möchte, benötigt eine „Bewachungserlaubnis“ gem. § 34 a der Gewerbeordnung (GewO).

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck (siehe Antragsportal)
  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Wohnsitzgemeinde)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Wohnsitzgemeinde)
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Unterrichtungsnachweis über die für die Ausübung des Gewerbes notwenigen rechtlichen Vorschriften (Industrie- und Handelskammer)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
  • Bescheinigung, dass keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis vorliegen (Amtsgericht)
  • Bescheinigung, dass keine Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren anhängig sind, in den letzten 5 Jahren anhängig waren (Amtsgericht)
  • Nur bei juristischen Personen als Antragsteller – Kopie des Handelsregisterauszuges Gesellschaftervertrages (Amtsgericht, Notar)
  • Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungsbetrag § 14 der Bewachungsverordnung)

Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.

Frau Kuhl­mann

Fax: 04471 15 288
1.080

An­trä­ge Be­wa­chungs­ge­wer­be