Websites täuschen Internetangebot der KFZ-Zulassung des Landkreises Cloppenburg vor und lassen sich die Dienstleistung gut bezahlen!
Bürgerinnen und Bürger erhalten bei Eingaben von Suchbergriffen in den Internetbrowser wie z. B. „Terminvereinbarung Kfz-Zulassung“, „Auto online abmelden“ „Kfz online zulassen“ oder „Straßenverkehrsamt“ oftmals eine Vielzahl Internetangeboten.
Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht über die offizielle Webseite des Landkreises Cloppenburg www.lkclp.de. einen Termin buchen oder ein Wunschkennzeichen reservieren wollen, sich nicht auf einer offiziellen Seite des Landkreises Cloppenburg befinden. Die Websites nutzen teilweise Wappen oder Logos vom Landkreis und täuschen somit bei der Suche oder bei der Reservierungsbestätigung vor, dass es sich um eine offizielle Seite des Landkreis Cloppenburg handelt. Oftmals erfolgt auch eine direkte Verlinkung zu einem Anbieter von Kennzeichen und der Nutzer ist in dem Irrglauben, dass die Kennzeichen dann beim Landkreis Cloppenburg bestellt wurden.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass diverse Webanbieter, die internetbasierte Außerbetriebssetzung eines Kfz anbieten und dafür Kosten bis zu 49,90 Euro aufrufen. Auch hier handelt es sich nicht um die offiziellen Seiten Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde, sondern um Dienstleister, die den entsprechend Antrag dann (teilweise mit erheblichen Verzögerungen) bearbeiten, weiterreichen oder in Extremfällen teilweise Anträge auf Abmeldung eines Kfz gar nicht weitergeleiten.
Die Kosten für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Kfz über das Portal der Zulassungsbehörde betragen lediglich 3,30 Euro.
Den Zugang und weitere Information zum Internetangebot Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde finden Sie hier:
https://www.lkclp.de/unser-landkre/ordnung--verkehr/kfz-zulassung/online-zulassungsbehoerde.php
Unsere Zulassungsstellen
Die Zulassungsstellen in Cloppenburg, Löningen und Friesoythe sind geöffnet. Es kann ein Termin über das Terminportal gebucht oder spontan innerhalb der Öffnungszeiten eine Wartemarke gezogen werden.
Beim Betreten des Kreishauses über den Nebeneingang für die Zulassungsstelle finden Sie sich vor dem Ticketprinter für Wartemarken wieder. Hier können Sie eine Wartemarke ziehen und gelangen rechts in den Wartebereich.
Freiwillige Zulassungen von Kleinkrafträdern
Kleinkrafträder erhalten grundsätzlich ein Versicherungskennzeichen. Sie können auf Antrag freiwillig zugelassen werden; Massenzulassungen sind ausgeschlossen.
Diesen Fahrzeugen werden bei einer freiwilligen Zulassung zweizeilige Kennzeichen (Größtmaß der Breite 280 mm, Höhe 200 mm) zugeteilt. Auf diesem Kennzeichen finden nach dem CLP maximal vier Zeichen (einschließlich H/Saison) Platz. Etwas schmalere Kennzeichen in der Größe 250 x 200 mm mit einer dreistelligen Kombination (kein Wunsch) werden grundsätzlich von uns vorgehalten.
Kleinkrafträder benötigen im Falle einer freiwilligen Zulassung eine Kennzeichenbeleuchtung.
