Unionsbürger

Unionsbürger sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Sie fallen unter das Freizügigkeitsrecht und benötigen für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel, sondern lediglich einen gültigen Pass oder anerkannten Passersatz. Das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen.

Das Freizügigkeitsrecht kann aus besonderem Anlass überprüft werden (§ 5 Abs. 3 FreizügG/EU). Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit:

Erreichbarkeit (die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen)

A, D - G

abh25@lkclp.de

B – C

abh21@lkclp.de

H - L

abh20@lkclp.de

M, P, Q

abh22@lkclp.de

N, O, S

abh24@lkclp.de

R, T - Z

abh23@lkclp.de

Familienangehörige von Unionsbürgern

Als Angehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers erhalten Sie eine i.d.R. für fünf Jahre gültige Aufenthaltskarte, sofern Sie selbst keine Unionsbürgerschaft haben. Hierfür setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung. Für die Beantragung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich, da Sie Fingerabdrücke abgeben müssen.

Notwendige Unterlagen zur Beantragung einer Aufenthaltskarte:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • aktuelle Lohnabrechnungen (bei Sozialleistungsbezug, den aktuellen Bescheid)

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen, werden Ihnen schriftlich mit der Termineinladung mitgeteilt.

Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben müssen ebenfalls persönlich zur Beantragung vorsprechen. Neben den o.g. Unterlagen ist eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich.

Sollten Sie sich bereits seit fünf Jahren ständig rechtmäßig in Deutschland aufhalten, erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht. Als Familienangehöriger eines Unionsbürgers erhalten Sie eine Daueraufenthaltskarte.

 

Gebühren:
Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte 37,00 EUR
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 EUR
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht 10,00 EUR