Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können so aussehen:

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung, Autismus-Therapie, Lerntherapie
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt (siehe Links auf dieser Seite).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beim Landkreis Cloppenburg können Sie um Beratung und Unterstützung bitten. 

Für die Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII ist ein formloser Antrag notwendig, bestenfalls nutzen sie die Antragsvordrucke.

Folgende Unterlagen sind neben dem Antrag u.a. vorzulegen:

  • fachärztliche Stellungnahme bezüglich der Abweichung der seelischen Gesundheit gemäß § 35a SGB VIII
  • Schulbericht/Schulfragebogen
  • Elternfragebogen

Gegebenenfalls weitere Unterlagen

Den Schulbericht/Schulfragebogen und den Elternfragebogen finden Sie als Anlage zum jeweilen Antrag.

Wie ist der Verfahrensablauf?

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. (Jugendamt Landkreis Cloppenburg Eingliederungshilfe – oben genannte Ansprechpartner)
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein.
  • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 

Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe

Wie sind die Voraussetzungen?

  • Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr selbst einen Antrag stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
  • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate.
  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Muss ich mich an den Kosten der ambulante Eingliederungshilfe beteiligen?

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei.

Abteilungsleitung, Pädagogische Sonderdienste

Frau Wüb­ben-Sie­fer

Fax: 04471 15 337
2.043
Eingliederungshilfe (Bösel, Lastrup, Garrel, Emstek)

Frau Bett­ger

Fax: 04471 15 337
2.040
Eingliederungshilfe (Lindern,, Löningen, Molbergen, Cappeln, Essen, Cloppenburg E-Z)

Herr Mu­cker

Fax: 04471 15 337
2.040
Eingliederungshilfe (Friesoythe, Barßel, Cloppenburg A-D, Saterland)

Frau Wag­ner

Fax: 04471 15 337
2.040

An­trä­ge Ein­glie­de­rungs­hil­fe für Kin­der und Ju­gend­li­che mit see­li­scher Be­hin­de­rung

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