Beurkundungen & Sorgerechtsauskunft (Negativauskunft)

Beurkundungen

Beurkundungen

Beurkundungen beim Jugendamt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Beim Jugendamt können folgende Urkunden kostenlos in unterhaltsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten aufgenommen werden:

  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Sorgerechtserklärung
  • Unterhaltsverpflichtung

In jedem Fall ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) für die Beurkundung vorzulegen. Weitere notwendige Unterlagen werden Ihnen bei Terminvereinbarung genannt, da diese sich je nach Art der Urkunde unterscheiden. Die Beurkundung kann auch schon vor Geburt des Kindes vorgenommen werden.

Auskunft über das Sorgerecht (Negativauskunft)

Sofern keine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist, steht das Sorgerecht nach gültigem Recht der Mutter allein zu. Sollte eine Auskunft über das Vorliegen des alleinigen Sorgerechts (sogenannte Negativauskunft) benötigt werden, können sie diesen beim Jugendamt beantragen.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Ihre Ansprechpersonen sind:

Ansprechperson

Buchstaben

Frau Alberding

B, E, H

Frau Kuhlmann

L, M, W

Frau Scholz

A, C, D, F, I, N, Q, R, T, U

Herr Lückmann

J, K, O, X, Y, Z

Herr Weyland

G, P, S, V

 

 

 

 

 

Frau Al­ber­ding

Fax: 04471 15 337
2.023

Frau Behn­ke

Fax: 0447115 337
2.026

Herr Lück­mann

Fax: 04471 15 337
2.024

Frau Scholz

Fax: 04471 15 337
2.022

Herr Wey­land

Fax: 04471 85 697
2.016

An­trä­ge Sor­ge­rechts­aus­kunft (Ne­ga­tiv­aus­kunft)