Adoption & Pflegekinderdienst

Adoptionswesen - Adoptionsvermittlung

Adoption

Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sie wird für Kinder erbracht, deren Eltern eine Vermittlung wünschen und/oder außerstande sind, für sie zu sorgen und die ihre Elternverantwortung auch bei Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung nicht übernehmen wollen oder können.

Ein Kind zur Adoption freizugeben bedeutet vor allem, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen. Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben, gehen diesen Schritt oft aus einer Notlage heraus. Sie geben jedoch dem Kind die Chance, ein erfülltes und behütetes Leben zu führen.

Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für diese Kinder eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt, d. h. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen sind das Kind und die Wahrung seiner Bedürfnisse. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist es, die Kinder zu den für sie am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln. Die Adoptionsbewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biographie in einer neuen Familie geben. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle:

  • Beratung von Eltern, die ein Kind zur Adoption freigeben möchten
  • Beratung und Vorbereitung von Paaren, die ein Kind zur Adoption aufnehmen möchten
  • Vermittlung, Begleitung und Beratung im Adoptionsprozess
  • Beratung und Unterstützung von minderjährigen und erwachsenen Adoptierten bei der Suche nach ihrer Herkunft

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson. Die Zuständigkeit richtet sich nach Wohnort des Kindes. Ihre Ansprechpersonen sind:

Ansprechperson

Wohnort

Frau Mensing

Emstek, Garrel, Saterland

Frau Penning

Barßel, Bösel, Cloppenburg, Essen, Lindern, Löningen

Frau Kenning

Cappeln, Friesoythe, Lastrup, Molbergen

Stiefkindadoption

Stiefkind und Stiefelternteil sind nicht miteinander verwandt und haben keine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zueinander. Um dies zu ändern, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf eine Stiefkindadoption zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson. Die Zuständigkeit richtet sich nach Wohnort des Kindes. Ihre Ansprechpersonen sind:

Ansprechperson

Wohnort

Frau Bomke

Cloppenburg

Frau Lehmann

Bösel

Frau Mensing

Emstek, Garrel, Saterland

Frau Penning

Barßel, Essen, Lindern, Löningen

Frau Kenning

Lastrup, Friesoythe, Cappeln, Molbergen

Pflegekinderwesen - Pflegefamilien

Die Kindererziehung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe der Eltern, nicht immer sind jedoch die leiblichen Eltern dazu in der Lage. Partnerschaftliche Probleme, Arbeitslosigkeit, eine soziale Notlage oder Krankheit (physisch oder psychisch) können dazu führen, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern eingeschränkt oder gänzlich unmöglich geworden ist und die Kinder nur zeitweise oder gar nicht im Elternhaus leben können.

In solchen oder ähnlichen Notlagen ist der Landkreis Cloppenburg verpflichtet, diese Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Wenn angebotene Beratungen und Hilfen aber nicht ausreichen, so kann auf Antrag der Eltern oder auf Beschluss der Familiengerichtes ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden.

Die Entscheidung, ein Pflegekind für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer aufzunehmen und damit einem Kind Geborgenheit, Zuneigung und Hilfestellung zu geben, hat weitreichende Konsequenzen für alle Mitglieder der Pflegefamilie. Wichtig für Pflegeeltern ist, dass Sie sich auch auf die leiblichen Eltern einlassen können und gleichzeitig die Verantwortung und Erziehung für das Pflegekind übernehmen wollen.

Nicht nur kleine Kinder suchen ein neues Zuhause, sondern auch größere Kinder im Schulalter oder Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Pflegekinder werden vermittelt an Ehepaare, Lebenspartner, Alleinlebende, Großeltern, Verwandte sowie Personen aus dem Wohn- und Lebensumfeld der Kinder, die

  • die Bereitschaft zur Aufnahme eines Kindes in ihre Familie mitbringen,
  • die Bereitschaft aller Familienmitglieder geklärt haben, sich auf ein weiteres Kind einzulassen, das auch Wurzeln in einer anderen Familie hat
  • die persönliche Reife besitzen und im Umgang mit Kindern erfahren sind,
  • in besonderen Fällen über pädagogische Qualifikationen verfügen,
  • ein gesichertes Einkommen und ausreichenden Wohnraum haben,
  • eine positive Lebenseinstellung zeigen und belastbar sind,
  • offen gegenüber anderen Lebensstilen und Kulturen sind
  • zur Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst und den leiblichen Eltern bereit sind.

Der Pflegekinderdienst des Landkreises Cloppenburg sucht

  • Pflegefamilien für Kinder, die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können,
  • Kurzzeitpflegefamilien (begrenzte Vollzeitpflege) für Kinder deren Eltern kurzzeitig z.B. wegen eines unerwarteten Krankenhausaufenthaltes, einer Kur oder einer Inhaftierung ausfallen,
  • Bereitschaftspflegefamilien, die Kinder kurzfristig aufnehmen, wenn eine dem Kindeswohl gefährdende Situation vorliegt,
  • Sonderpflegefamilien für Kinder aller Altersgruppen im Falle von seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen.

Interessierte werden durch ein persönliches Informationsgespräch in die Thematik eingeführt. Bewerber*innen erhalten eine umfangreiche Schulung. Die wichtigste Grundlage für die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Jugendamt.

Pflegeeltern haben Anspruch auf Pflegegeld, das nach Alter des Pflegekindes gestaffelt ist. Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem Grundbedarfssatz (Lebensunterhalt des Pflegekindes) und den Kosten der Erziehung als Anerkennungsbeitrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern. Ebenfalls gibt es Zuschüsse zur Altersversorgung und Unfallversicherung.

Auf der Kampagnenseite des Bundesfamilienministeriums „Zeit, die prägt“ (siehe Linkbox auf dieser Seite) finden Interessierte:

  • Voraussetzungen für die Pflegeelternschaft
  • Antworten auf zentrale Fragen
  • Erfahrungsberichte

Das Ziel: den Weg zur Pflegefamilie transparent und gut nachvollziehbar zu gestalten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ansprechperson. Die Zuständigkeit richtet sich nach Wohnort des Kindes. Ihre Ansprechpersonen sind:

Ansprechperson

Wohnort

Frau Bomke

Cloppenburg

Frau Lehmann

Bösel

Frau Mensing

Emstek, Garrel, Saterland

Frau Penning

Barßel, Essen, Lindern, Löningen

Frau Kenning

Lastrup, Friesoythe, Cappeln, Molbergen

Der Weg Pflegefamilie im Landkreis Cloppenburg zu werden

  1. Informationsgespräch im Jugendamt.
  2. Erhalt der Bewerbungsunterlagen.
    Die vollständigen Bewerberunterlagen bestehen u. a. aus Ihren Versdienstbescheinigungen, aus Ihren Lebensberichten und Fotos, einem Nachweis über Ihre gesundheitliche Eignung, erweiterten Führungszeugnissen und unseren Fragebögen. Die Fragebögen enthalten Fragen zu Ihren Vorstellungen zur Aufnahme eines Pflegekindes und zu Ihren Lebensumständen.
  3. Es erfolgt ein Hausbesuch. 
    Im Gespräch geht es neben der Sichtung Ihrer Räumlichkeiten um den Austausch von Informationen und das weitere persönliche Kennenlernen.
  4. Sie nehmen am Vorbereitungsseminar für zukünftige Pflegeeltern teil.
    Es handelt sich um ein Seminar über 3 Tage an denen Sie geschult werden. Darüber hinaus findet eine gesonderte Informationsveranstaltung zur Vorstellung weiterer Fachbereiche aus dem Jugendamt statt.
  5. Nach erfolgreicher Teilnahme an unserem Vorbereitungsseminar erfolgen weitere persönliche Gespräche mit Ihnen zwecks Klärung Ihrer Eignung. Mit der Erstellung des Eignungsberichtes Ihrer Familie nehmen wir Sie in den Pool unserer Pflegefamilien auf. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
  6. Sie lernen mit unserer Begleitung das Kind kennen, das zu Ihrem Profil passt und ggf. auch seine Eltern.
  7. Sie und wir entscheiden, ob das Kind in Ihre Familie passt und Sie dem Bedarf des Kindes gerecht werden können.

Nach der Aufnahme eines Kindes begleiten wir Sie kontinuierlich beratend und im Rahmen der Hilfeplanung. Gruppensupervisionen sind als Unterstützung möglich und in Kooperation mit weiteren Pflegekinderdiensten können Sie jährlich mehrere Fortbildungsangebote wahrnehmen.

Erwartet wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Aufnahme eines Kindes, zur Erweiterung Ihrer bis dahin erworbenen Kompetenzen.

Podcast 'Pflegefamilien in Deutschland'

An Pflegefamilien oder Familien, die Pflegefamilie werden wollen, richtet sich der Podcast "Pflegefamilien Deutschland", der von einem Team des Fachbereichs Pflegefamilien Hessen beim St. Elisabeth-Verein in Marburg produziert wird. Mit Interviews und Reportagen werden Familien, kinderlose Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und Fachleute aus dem Pflegekinderwesen gleichermaßen angesprochen. Der Podcast berichtet über Fachliches, Schönes und Schwieriges rund um das Thema und lädt dazu wechselnd Gäste ein: Pflegeeltern, ehemalige und aktuelle Pflegekinder, leibliche Kinder bzw. Erwachsene, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu Wort.

Weitere Informationen zu dem Podcast sowie sämtliche bisherige Episoden stehen zur Verfügung auf www.pflegefamilien-deutschland.de.