Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise zuständig, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag durch die unteren Verwaltungsbehörden erteilt. Weitere Informationen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis finden Sie unter dem Antragsportal.
