Heilpraktiker*innen

Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise zuständig, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag durch die unteren Verwaltungsbehörden erteilt. Weitere Informationen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis finden Sie unter dem Antragsportal.

Frau Wil­mer­ding

Fax: 04471 15 330
0.036

An­trä­ge Heil­prak­ti­ker*in­nen