Beim Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg können Alkohol- oder Drogenabstinenz-Kontrollprogramme anlässlich anstehender Medizinisch-Psychologischer Untersuchungen (MPU) oder für private/andere Zwecke (z. B. Gerichtsvorladungen, Bewährungshilfe, Suchtberatungsstellen) durchgeführt werden.
Abstinenznachweise können auf Grundlage von Urin- und/oder Haaranalysen erstellt werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit der MPU erfolgt die Probenentnahme gemäß den Kriterien der Fahreignungsdiagnostik (CTU-Kriterien).
Es wird unter anderem über die Kriterien eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber (Proband/in) und dem Auftragnehmer (Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg) getroffen.
Am Tag der Abnahme sind anfallende Kosten zu begleichen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Barzahlungen aus technischen Gründen keine 200 Euro-Scheine angenommen werden können.
Bezüglich weiterer Auskünfte, Informationen und/oder einer Terminvereinbarung stehen die benannten Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
