rechtliche Betreuung

Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung

Wenn bei einer Person eine Krankheit oder eine Behinderung vorliegt und sie deshalb ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann, kann eine rechtliche Betreuung bestellt werden. 

Sollte eine Vorsorgevollmacht vorliegen oder erstellt werden können, so hat die Vorsorgevollmacht Vorrang und eine rechtliche Betreuung wird nicht benötigt. Diese wird nur dann notwendig, wenn nicht alle Aufgaben vertretend im Rahmen der Vollmacht ausgeübt werden können oder die bevollmächtigte Person die Vorsorgevollmacht nachweißlich nicht nach den Wünschen des Vollmachtgebers/ der Vollmachtgeberin ausübt. 

Gegen den freien Willen einer Person darf keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. 

Eine rechtliche Betreuung wird nicht eingerichtet, wenn soziale Hilfen (ambulante Wohnassistenz, Beratungsstellen oder Angebote der Gemeinde o. ä.) bereits bestehen oder eingerichtet werden können und die betroffene Person dadurch ausreichend bei ihren rechtlichen Angelegenheiten unterstützt wird.

Was macht der rechtliche Betreuer/ die rechtliche Betreuerin?

Aufgabe des rechtlichen Betreuers/ der rechtlichen Betreuerin ist es, die betreute Person bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und ggf. auch zu vertreten. Dem Wunsch der betreuten Person ist hierbei zu entsprechen.

Ein rechtlicher Betreuer/ Eine rechtliche Betreuerin vertritt die betreute Person ausschließlich bei den Angelegenheiten, zu denen diese nicht in der Lage ist.

Mögliche Aufgabenbereiche sind: Gesundheitssorge, Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post, Aufenthaltsbestimmung u. ä.

Wer übernimmt die rechtliche Betreuung?

Zum rechtlichen Betreuer/ Zur rechtlichen Betreuerin wird eine Person bestimmt, die im konkreten Einzelfall als Betreuer geeignet ist. Die Eignung wird durch die Betreuungsstelle geprüft. Hierbei zählt an vorderster Stelle der Wunsch der betroffenen Person. Daher wird zunächst im Familien- und Bekanntenkreis nach einer geeigneten Person gesucht, die die rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernehmen kann und möchte.

Kann in der persönlichen Umgebung der betroffenen Person niemand gefunden werden, der persönlich geeignet ist und zustimmt, die Betreuung zu übernehmen, so gibt es die Möglichkeit, dass ein anderer ehrenamtlicher Betreuer bestellt wird.

Bei umfangreicheren Betreuungen wird durch die Betreuungsstelle ein beruflicher Betreuer/ eine berufliche Betreuerin gesucht, welche/r durch das zuständige Amtsgericht bestellt wird. Im Landkreis Cloppenburg übernehmen geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins oder freiberufliche Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen diese Aufgabe.

Herr Diek­ger­des

Fax: 04471 15 330
0.007

Frau Schatz

Fax: 04471 15 330
0.007

Frau Vah­le

Fax: 04471 15 330
0.006

An­trä­ge Be­treu­ungs­recht