Sportförderung im Landkreis Cloppenburg

Unterstützung für Vereine, Ehrenamt und Sportentwicklung

Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag für Gesundheit, Gemeinschaft und Integration im Landkreis Cloppenburg. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Sportförderung, zu Antragsmöglichkeiten und zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

Warum der Landkreis Sportvereine unterstützt

Sportvereine sind ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens im Landkreis Cloppenburg. Sie fördern:

  • Gesundheit und Bewegung
  • Gemeinschaft und Ehrenamt
  • Integration und Teilhabe
  • Nachwuchsförderung

Mit der Sportförderung möchte der Landkreis Vereine dabei unterstützen, auch in Zukunft attraktive Angebote für alle Generationen zu schaffen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Förderung von Sportstätten

Der Landkreis unterstützt Vereine bei der Errichtung, Erweiterung oder Sanierung von Sportanlagen.

Gefördert werden beispielsweise:

  • Neubau von Sportanlagen
  • Modernisierung bestehender Anlagen
  • Sanierung von Umkleiden oder Funktionsräumen
  • energetische Verbesserungen

Die Förderung erfolgt in der Regel anteilig zu den Gesamtkosten und ergänzt mögliche Förderungen anderer Stellen (z. B. Landessportbund oder Gemeinde/ Stadt).

Besondere Sportveranstaltungen

Besonders bedeutsame Sportveranstaltungen können vom Landkreis durch eine im Einzelfall festzulegende Förderung unterstützt werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

Sportvereine im Landkreis Cloppenburg, die dem Landessportbund Niedersachsen oder dem DOSB angehören

Antragsunterlagen

Für einen Förderantrag zur Sportstättenförderung werden in der Regel benötigt:

  • ausgefüllter Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan nach DIN 276
  • ggf. Angebote oder Kostenvoranschläge
  • Eigentumsnachweis oder Pachtvertrag
  • Bau- und Planungsunterlagen
  • erforderliche Baugenehmigung

Antragsfrist ist jeweils zum 01.08. des laufenden Jahres für das jeweils nächste Haushaltsjahr.

Förderhöhe

Die Förderung der Sportstättenförderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von

  • bis zu 20 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 100.000 € Zuschuss pro Maßnahme

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Gemeinde/ Stadt einen Zuschuss mindestens in gleicher Höhe gewährt.

Wo stelle ich den Antrag?

Die Zuständigkeit hängt von der Höhe der Investitionskosten ab:

Bis 30.000 EUR Investitionskosten

→ Antrag beim Kreissportbund Cloppenburg

Ab 30.000 EUR Investitionskosten
→ Antrag direkt beim Landkreis Cloppenburg

Anträge auf Förderung von besonders bedeutsamen Sportveranstaltungen sind formlos beim Landkreis Cloppenburg zu beantragen.

Sportförderrichtlinie

Alle Details zu Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Verfahren finden Sie in der aktuellen Sportförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg (siehe Downloads auf dieser Seite).