Kleinkläranlagen

Zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung gehört eine mechanische Vorbehandlung und eine biologische Nachbehandlung. Durch die mechanische Vorbehandlung werden in einer Kleinkläranlage Feststoffe zurückgehalten. Die Feststoffe setzen sich als Schlamm in der Vorreinigung ab. Dieser Schlamm ist in regelmäßigen Abständen abzufahren und zu entsorgen (Zuständigkeit Gemeinde/Stadt oder OOWV). Das restliche Abwasser wird in der biologischen Nachbehandlung gereinigt. 

Für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen bedarf es einer Erlaubnis. Diese ist für Pflanzenklärbeete und Anlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung weiterhin notwendig. Handelt es sich aber um eine bauartzugelassene Anlage, dann ist eine Anzeige der geplanten Kleinkläranlage ausreichend. Der Erlaubnisantrag bzw. die Anzeige des Neubaus oder die wesentliche Veränderung einer bestehenden Kleinkläranlage ist vor dem Einbau der Anlage bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg einzureichen. 

Nach Fertigstellung oder Nachrüstung der Kleinkläranlage ist der ordnungsgemäße Einbau und die Übereinstimmung mit den in der Anzeige angegebenen Komponenten von der Einbaufirma durch Erklärung nachzuweisen (Einbau- und Übereinstimmungserklärung).

Die Kleinkläranlage muss entsprechend Ihrer Zulassung in regelmäßigen Abständen durch qualifiziertes Fachpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung gewartet werden.