Das EU-Vogelschutzgebiet „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ ist eines der Areale Niedersachsens mit großen Wiesenvogelvorkommen und damit auch ein wichtiger Bestandteil innerhalb des Verbundes von Schutzgebieten für Wiesenbrüter in Niedersachsen. Hierzu gehören insbesondere Arten wie der Kiebitz, die Uferschnepfe und der Große Brachvogel. Die Gelege und die Küken sind durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen im Raddetal gefährdet. Um sie zu schützen, wurde bereits 2006 das freiwillige Gelege- und Kükenschutzprogramm ins Leben gerufen.
Im Jahr 2025 ist eine Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz auf Grünlandflächen mit Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen möglich. Gefördert werden flächenhafte Basis- (bis 3 Jahre Förderung) und Sofortmaßnahmen (1-jährige Förderung), sowie in begründeten Ausnahmefällen ergänzende, punktuelle Einzelgelegeschutz-Maßnahmen im Grünland.
Basismaßnahmen konnten bis zum 28.02.25 vereinbart werden. Sofortmaßnahmen können, je nach Bedarf, jederzeit abgeschlossen werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41200_Wiesenvogelschutz.
Ebenso können Sofortmaßnahmen auf Ackerflächen durch die Untere Naturschutzbehörde gemäß nachfolgender Tabelle gefördert werden.
Prämientabelle für Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen auf Ackerflächen ab 2025
Grundprämien |
Einheit |
Ergebnis Ausgleich [€] |
Transaktionskosten |
Betrieb |
50 |
Finderprämie |
Nest |
50 |
Nestprämie |
Nest |
25 |
Aktive Maßnahmen auf Ackerstandorten |
|
|
Verzögerung der Maisbestellung nach dem 05.05. |
ha |
170 |
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 10.05. |
ha |
250 |
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 20.05. |
ha |
340 |
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 31.05. |
ha |
410 |
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 15.06. |
ha |
730 |
Habitatmaßnahmen |
|
|
Grünstreifen im Maisacker bis 1,5 m an Grüppen (je 100 m²) |
100 m² |
11 |
Sofern Sie Interesse daran haben, Schutzmaßnahmen auf Grünland- oder Ackerstandorten im Vogelschutzgebiet durchzuführen, wenden Sie sich bitte an die dort eingesetzte Gebietsbetreuung:
- Frau Hebler: 0151-56836798
- Frau Richter: 05902-503702-30
Wenn Sie Brutgeschehen (Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel, Austernfischer) auf Flächen außerhalb des Vogelschutzgebietes, zwischen Mittel- und Südradde, feststellen und an einer Förderung von Schutzmaßnahmen interessiert sind, können diese in Absprache mit der Ökologischen Station Raddetäler durch die Untere Naturschutzbehörde gefördert werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an die Mitarbeiter der Ökologischen Station Raddetäler:
- Frau Kaltofen: 04479-948450
- Frau Nieragden: 04479-948451
Für allgemeine Fragen zum Projekt steht Herr Münchow (04471-15-259) von der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung.
Das Programm soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden!
Das Programm wird durch das Land Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union gefördert.