Förderprogramme

Die Erhaltung einer vielfältigen Natur und Landschaft zur Sicherung einer lebenswerten Umwelt ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Dabei trägt insbesondere der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verfügungsgewalt über Grund und Boden Verantwortung für den Erhalt einer artenreichen Natur und vielgestaltigen Landschaft. Da die Wahrnehmung dieser Verantwortung jedoch vielfach mit finanziellen Einbußen verbunden ist, die vom Grundstückseigentümer nicht getragen werden können, ist auch die Allgemeinheit gefordert, diese auszugleichen. Aus diesem Grund bietet der Landkreis verschiedene Förderprogramme an. 

Förderung von Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind vom Menschen geschaffene Kulturlandschaftsteile und eine historische Form des Obstanbaus, der durch Mehrfachnutzung gekennzeichnet ist. Die Bäume dienen der Obsterzeugung. Da die Bäume verstreut stehen, dient die Fläche zugleich als Grünland. Die hochstämmigen Bäume tragen unterschiedliche Obstsorten wie Äpfel, Birnen, Kirschen und Pflaumen. Das Grünland wird oft als Mähwiese oder als Weideland genutzt.

Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten gehören Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Ein Streuobstbaum bietet auf mehreren Stockwerken Lebensraum für viele seltene Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Sie gilt es zu schützen und ihnen neue Lebensräume zu schaffen.

Aus diesem Grund fördert der Landkreis Cloppenburg die Neuanlage von Streuobstwiesen. Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Gewässerrandstreifenprogramm

Gewässer und ihre Uferbereiche haben als Lebensraum für heimische Tier- und Pflanzenarten eine besondere ökologische Bedeutung, die häufig durch Nährstoffeinträge gefährdet wird. Zur Verminderung der Nährstoffbelastung trägt die Anlage von Gewässerrandstreifen wirksam bei. Eine vielfältige Struktur aus Gräsern und Stauden schafft Nischen und Lebensräume für eine große Artenvielfalt. Gewässerrandstreifen dienen vielen Arten als Teillebensraum, Schutzraum oder Wanderkorridor. Enten brüten in Uferböschungen, Libellen schlüpfen an Uferpflanzen und jagen andere Insekten, die die Blüten der Uferstauden besuchen. Als Linienbiotop sind Gewässerrandstreifen damit ein wichtiger Teil der Biotopvernetzung.

Der Landkreis Cloppenburg fördert daher die Stilllegung von Randstreifen auf ackerbaulich bewirtschafteten (einschließlich erwerbsgärtnerischen) Nutzflächen. Der Antragsteller verzichtet auf die Bearbeitung und Bestellung der Randstreifen (inkl. Verzicht auf Mahd, Beweidung, Düngung usw.). Der Landkreis Cloppenburg verpflichtet sich zur Zahlung des Förderbetrages jährlich nach Ablauf eines jeden Pachtjahres.

An dem Förderprogramm können Eigentümer - oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter von Ackerflächen - teilnehmen, deren Grundstücke an Fließ- oder Stillgewässer angrenzen oder sie umschließen. Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Wallheckenprogramm

Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle und als „lebende“ Zäune ein wesentlicher Bestandteil unserer gewachsenen Kulturlandschaft. Sowohl für den Naturhaushalt als auch für das Landschaftsbild erfüllen sie bedeutende Funktionen und tragen maßgeblich zur Biotopvernetzung in der freien Landschaft bei, da sie Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bieten. Seit 1935 stehen Wallhecken unter gesetzlichem Schutz.

Viele Wallhecken haben sich jedoch im Laufe der Zeit entweder zu stattlichen Baumreihen entwickelt oder es sind nur noch Reste von Gehölzbeständen vorhanden.

Um den ursprünglichen Wallheckencharakter wieder herzustellen bzw. dauerhaft zu erhalten - getreu dem Motto „oben licht und unten dicht“ -, stellt der Landkreis Cloppenburg seit 1992 Gelder für die Neuanlage sowie für die Pflege der Wallhecken zur Verfügung.

Am Wallheckenförderprogramm können sich Eigentümer oder mit Einverständnis des Grundstückseigentümers auch Pächter, Jagdpächter, Dorfgemeinschaften, Bürgervereine und vergleichbare Gruppierungen beteiligen.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Förderrichtlinie entnehmen.

Gelege- und Kükenschutzprogramm

Das EU-Vogelschutzgebiet „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ ist eines der Areale Niedersachsens mit großen Wiesenvogelvorkommen und damit auch ein wichtiger Bestandteil innerhalb des Verbundes von Schutzgebieten für Wiesenbrüter in Niedersachsen. Hierzu gehören insbesondere Arten wie der Kiebitz, die Uferschnepfe und der Große Brachvogel. Die Gelege und die Küken sind durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen im Raddetal gefährdet. Um sie zu schützen, wurde bereits 2006 das freiwillige Gelege- und Kükenschutzprogramm ins Leben gerufen.

Im Jahr 2025 ist eine Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz auf Grünlandflächen mit Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen möglich. Gefördert werden flächenhafte Basis- (bis 3 Jahre Förderung) und Sofortmaßnahmen (1-jährige Förderung), sowie in begründeten Ausnahmefällen ergänzende, punktuelle Einzelgelegeschutz-Maßnahmen im Grünland.

Basismaßnahmen konnten bis zum 28.02.25 vereinbart werden. Sofortmaßnahmen können, je nach Bedarf, jederzeit abgeschlossen werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter 

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41200_Wiesenvogelschutz.

Ebenso können Sofortmaßnahmen auf Ackerflächen durch die Untere Naturschutzbehörde gemäß nachfolgender Tabelle gefördert werden.

Prämientabelle für Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen auf Ackerflächen ab 2025

Grundprämien Einheit Ergebnis Ausgleich [€]
Transaktionskosten Betrieb 50
Finderprämie Nest 50
Nestprämie Nest 25
Aktive Maßnahmen auf Ackerstandorten    
Verzögerung der Maisbestellung nach dem 05.05. ha 170
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 10.05. ha 250
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 20.05. ha 340
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 31.05. ha 410
Oder Verzögerung der Maisbestellung nach dem 15.06. ha 730
Habitatmaßnahmen    
Grünstreifen im Maisacker bis 1,5 m an Grüppen (je 100 m²) 100 m² 11

 

Sofern Sie Interesse daran haben, Schutzmaßnahmen auf Grünland- oder Ackerstandorten im Vogelschutzgebiet durchzuführen, wenden Sie sich bitte an die dort eingesetzte Gebietsbetreuung:

  • Frau Hebler: 0151-56836798
  • Frau Richter: 05902-503702-30

Wenn Sie Brutgeschehen (Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel, Austernfischer) auf Flächen außerhalb des Vogelschutzgebietes, zwischen Mittel- und Südradde, feststellen und an einer Förderung von Schutzmaßnahmen interessiert sind, können diese in Absprache mit der Ökologischen Station Raddetäler durch die Untere Naturschutzbehörde gefördert werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an die Mitarbeiter der Ökologischen Station Raddetäler:

  • Frau Kaltofen: 04479-948450
  • Frau Nieragden: 04479-948451

Für allgemeine Fragen zum Projekt steht Herr Münchow (04471-15-259) von der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung.

Das Programm soll im kommenden Jahr fortgesetzt werden!

Das Programm wird durch das Land Niedersachsen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union gefördert.

Wallhecken, Gewässerrandstreifen, Streuobstwiesen, Ordnungswidrigkeiten Naturschutz

Herr Klaus

Fax: 04471 15 670
A.102
Artenschutz, invasive Arten, Gelege- und Kükenschutz, Cross Compliance, Hornissenberaternetz, Fördermittel

Herr Mün­chow

Fax: 04471 15 670
A.105

An­trä­ge För­der­pro­gram­me

Antrag zur Förderung von Streuobstwiesen

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Antrag zur Förderung von Gewässerrandstreifen

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Antrag zur Förderung von Wallhecken

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