42. BImSchV: Kataster für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Am 19. Juli 2017 wurde die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) im Bundesgesetzblatt verkündet. 

Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen Anlagen, in denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann. Die Verordnung regelt, wie entsprechende Anlagen zu betreiben und zu überwachen sind. 

Betreiber der von der Verordnung betroffenen Anlagen sind verpflichtet, sich auf der Internetplattform KaVKA zu registrieren und Angaben bezüglich der Anlage zu machen. 

Dort finden Sie neben der Möglichkeit zur Anmeldung weitere Informationen zum Thema.  

Frau En­gel­ke

Fax: 04471 15 414
3.018