Allgemeine Informationen zum Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die zentrale Vorschrift, in der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und anderen schädlichen Umwelteinflüssen enthalten sind.

Von bestimmten Betrieben können aufgrund ihrer Nutzung oder (Produkions-)Abläufe schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Die Kriterien sind in dem Gesetz aufgeführt.

Im Landkreis Cloppenburg unterliegen oftmals folgende Anlagen den Vorschriften des BImSchG:

  • Große Tierhaltungsanlagen
  • Windkraftanlagen
  • Biogasanlagen
  • Gewerbe- und Industriebetriebe (z.B. kunststoff- oder lackverarbeitende Betriebe). 

Für Anlagen solcher Art ist ein digitaler Antrag zu stellen. Hierfür die die Plattform Elia 3.0 zu nutzen.

Ihr Fachplaner berät Sie hierzu gerne.

Veröffentlichungen bei Tierhaltungsanlagen

Das Immissionsschutzrecht sieht die Veröffentlichung der Fazitbögen der Vor-Ort-Überprüfungen und die zu diesen Betrieben erteilten Genehmigungen vor.

Diese Inhalte können Sie hier finden:

Veröffentlichung der Fazite der Vor-Ort-Besichtigungen von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU)

Frau En­gel­ke

Fax: 04471 15 414
3.018