Für sperrige Gegenstände, wie z.B. Möbel, Matratzen, auch Elektrogroßgeräte und Fahrräder, bietet der Landkreis Cloppenburg eine gebührenfreie Entsorgung an.
Jeder Haushalt kann zweimal jährlich Sperrmüll bis maximal 4 Kubikmeter je Abgabe und Altmetall-/Elektrogroßgeräte bis 3 Kubikmeter je Abgabe "gebührenfrei" entsorgen.
Entsorgungsmöglichkeiten:
- Selbstanlieferung auf den Entsorgungszentren in Stapelfeld oder Sedelsberg. Gegen Vorlage der Sperrmüllkarte ist die Abgabe gebührenfrei.
- Abholung von der benannten Abholadresse nach erfolgreiche Anmeldung und Terminmitteilung
Abfälle, die nicht zum Sperrmüll dazugehören:
- Bau- und Renovierungsabfälle, wie Türen, Fenster, Fußbodenbeläge
- (Teppichauslegewaren, Laminat, PVC, Vertäfelungen)
- Duschkabinen
- Bauholz
- Zäune
- Restmüll
- Nachtspeicheröfen
Diese Abfälle können nicht über die Sperrmüll- oder Altmetallabfuhr bzw. Anlieferung mit der Karte kostenlos entsorgt werden. Die Abgabe und Entsorgung dieser Abfälle ist gebührenpflichtig.
Selbstanlieferung auf den Entsorgungsanlagen
Sperrmüll kann gegen Vorlage einer gültigen Sperrmüllkarte gebührenfrei auf den Entsorgungszentren Stapelfeld und Sedelsberg abgegeben werden. Die Abgabe von Elektrogeräten und Altmetallen ist dort grundsätzlich gebührenfrei.
Die Sperrmüllkarte befindet sich im Faltblatt „Abfall-Info“, das jährlich im Dezember an alle Haushalte versandt wird.
Altmetalle und Elektrokleingeräte werden außerdem gebührenfrei an den Wertstoffsammelstellen angenommen.
Hinweise zur Sperrmüllabfuhr – Die richtige Bereitstellung
- Die Abfälle dürfen frühestens am Vorabend oder am Abfuhrtag bis spätestens 6:30 Uhr an der nächsten befahrbaren Straße bereitgestellt werden. Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, dass ein zügiges Verladen möglich ist.
- Die angemeldeten Gegenstände sind sortiert nach Sperrmüll, Altmetall und Elektrogroßgeräte unmittelbar an die Straße bereitzustellen (nicht auf dem Grundstück).
- Ist eine Bereitstellung an der Straße, beispielsweise aus Platzgründen, nicht möglich, ist der Standort vor dem Abfuhrtermin mit dem Abfuhrunternehmen abzustimmen.
Keine Abfuhr erfolgt, wenn
- der Sperrmüll auf dem Grundstück liegt,
- die zulässige Menge überschritten wird oder
- andere Abfälle als auf der Sperrmüllkarte aufgeführt an die Straße gelegt werden (z.B. Baustellenabfall, Renovierungsabfälle, Restmüll, Verpackungen).
Übermengen und Abfallreste, die bei der Abfuhr nicht mitgenommen wurden, sind von der antragstellenden Person unverzüglich zu entfernen.
Die nicht angemeldete oder zu frühe Bereitstellung von Sperrmüll, die Überschreitung der zulässigen Menge sowie das nicht unverzügliche Entfernen liegen gebliebener Gegenstände oder Abfallreste können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sperrmüllabfuhr anmelden
SCHRIFTLICH
Sperrmüll kann mit der Sperrmüllkarte angemeldet werden. Diese befindet sich im Faltblatt „Abfall-Info“, das im Dezember zusammen mit dem Abfuhrplan an alle Haushalte versendet wird.
ONLINE
Sperrmüll kann auch über das Online-Formular angemeldet werden. Die Anmeldung wird direkt an das Abfuhrunternehmen übermittelt. Dort werden die Abfuhrtouren geplant und der Abholtermin festgelegt.
Die Mitteilung des Abholtermins erfolgt per E-Mail, SMS oder schriftlich per Postkarte. Die Sperrmüllabfuhr findet in der Regel etwa drei Wochen nach der Anmeldung statt.
Klicken Sie hier, um zum Anmeldeformular zu gelangen.
Bitte füllen Sie das Online-Formular (bzw. die Sperrmüllkarte) sorgfältig aus und geben Sie die Stückzahl der Gegenstände an, die abgeholt werden sollen (ankreuzen reicht nicht aus!).
Bitte beachten Sie, dass pro Abfuhr maximal 4 m³ Sperrmüll und bis zu 3 m³ Altmetall-/Elektrogeräte angemeldet werden können.
TERMIN ABSAGEN
Falls Sie einen mitgeteilten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte beim Abfuhrunternehmen ab, Telefon 04432/91 22 93. So kann vermieden werden, dass das Grundstück vergeblich angefahren wird.
