Restabfall
Zum Restabfall gehören nicht verwertbare Abfälle, wie beispielsweise
- Defekte Gebrauchsgegenstände (wie z.B. defekte Gießkanne)
- Windeln
- Hygieneartikel (wie z.B. Zahnbürsten, Wattepads, Binden)
- Geschirr
- Stift
- Spielzeug (außer elektronisches)
- Spiegel
- Katzenstreu und Kleintierstreu
- Flachglas
- Spiegel
- Scherben
- Staubsaugerbeutel
- Kehricht
- Verschmutze Verpackungen

Achtung: Schadstoffe und Elektrogeräte gehören nicht in die Restabfalltonne.
Die Gebühren für die Restabfalltonne finden Sie hier.
