Die Straßenverkehrsbehörde ist, mit Ausnahme der Stadtgebiete der Städte Cloppenburg und Friesoythe, für die Verkehrsbeschilderung, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Kreisgebiet zuständig. Dazu gehören:
- die Anordnung von Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung -StVO-
- Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Radwege, Radfahrstreifen, Überquerungshilfen)
- Baustellenbeschilderungen
- Genehmigungen für Veranstaltungen im Verkehrsraum (Schützenfest-, Karnevals-, Laternenumzüge, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Inlinerveranstaltungen, Motorradtouristikfahrten, Rallyes, Motorsportveranstaltungen, Oldtimerfahrten usw.)
- Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO- (z.B. von der Gurtanschnallpflicht, zum Parken - Schwerbehindertenparkausweise -, zum Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot)
- Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- Güterkraftverkehr
- Taxen- und Mietwagenverkehr
- Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
- Fahrtenbuchauflagen