Allgemeines

Die Straßenverkehrsbehörde ist, mit Ausnahme der Stadtgebiete der Städte Cloppenburg und Friesoythe, für die Verkehrsbeschilderung, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Kreisgebiet zuständig. Dazu gehören:

  • die Anordnung von Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung -StVO-
  • Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Radwege, Radfahrstreifen, Überquerungshilfen)
  • Baustellenbeschilderungen
  • Genehmigungen für Veranstaltungen im Verkehrsraum (Schützenfest-, Karnevals-, Laternenumzüge, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Inlinerveranstaltungen, Motorradtouristikfahrten, Rallyes, Motorsportveranstaltungen, Oldtimerfahrten usw.)
  • Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO- (z.B. von der Gurtanschnallpflicht, zum Parken - Schwerbehindertenparkausweise -, zum Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot)
  • Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
  • Güterkraftverkehr
  • Taxen- und Mietwagenverkehr
  • Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
  • Fahrtenbuchauflagen

Herr No­lo­pp

Fax: 04471 15 388
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