Förderung Kindertageseinrichtungen

Förderung von Kindertageseinrichtungen

Das Jugendamt unterstützt kommunale, kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze und durch die Umsetzung verschiedener Förderprogrammen und Förderrichtlinien.

Primär nehmen im Landkreis Cloppenburg die Städte und Gemeinden die Aufgaben für den Bereich der Kindertagesstätten wahr.

Eine Auflistung der Kindergärten und Kinderkrippen sowie weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Der Landkreis gewährt für Neubauten/Erweiterungen mit Schaffung neuer Krippen- und Kindergartengruppen eine Investitionskostenförderung. Diese Förderung wird jährlich, entsprechend der vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke, angepasst.

Zudem beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg an den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen.

Die Kindertagespflege fördert der Landkreis Cloppenburg gemäß der Satzung über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege. Die entsprechende Satzung finden Sie hier.

Die Kindertagespflege dient dazu, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vorzuhalten.

Für die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen, die Vermittlung der Kinder, der Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen hat der Landkreis Cloppenburg ein Kindertagespflegebüro eingerichtet.