Erstanfragen und Folgefragen per E-Mail richten Sie bitte an das zentrale Postfach der Elterngeldstelle: elterngeld@lkclp.de
Telefonische Beratung
Sollten Sie Fragen haben, die Sie telefonisch klären möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre entsprechende Ansprechperson. Die Ansprechpersonen sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes/der Kinder aufgeteilt.
für Allgemeines |
Frau Kläne | 04471 15 200 |
für A bis C |
Herr Leinweber | 04471 15 340 |
für D bis Ha | Frau Krüger | 04471 15 572 |
für Hb bis Li | Herr Müller | 04471 15 573 |
für Lj bis O | Frau Bruns | 04471 15 205 |
für P bis Sd | Frau Sanders | 04471 15 343 |
für Se bis Z | Frau Imsiecke | 04471 15 342 |
Anspruch auf Elterngeld
Das Elterngeld nach dem BEEG erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Elternteile, die für die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken, können Elterngeld erhalten.
Eine Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeld mit bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Elternteil reserviert.
Umfangreiche Informationen und Infoblätter erhalten Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Den Link dazu finden Sie in der Linkliste.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachen bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Wenn Sie mit Ihrem Kind im Landkreis Cloppenburg wohnen, reichen Sie den Antrag auf Elterngeld beim Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, ein.
Die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle sind behilflich bei der Ausfüllung des Antrages auf Elterngeld und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung. Füllen Sie den Antrag aber bitte soweit wie möglich zuvor selbst aus.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Für die Antragstellung sollen die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Formblätter verwendet werden. Diese Formblätter werden bei den Ämtern für Elterngeld bereitgehalten oder können über das Antragsportal heruntergeladen werden. Ebenfalls sind die Anträge auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen zu erhalten. Den Link finden Sie in unserer Linkliste.
Dem vollständig ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte noch folgende Nachweise bei:
- Geburtsurkunde (die Ausfertigung für die Elterngeldstelle)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes und
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
- Nachweis über die vom Arbeitgeber bewilligte Elternzeit
- Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt des Kindes bzw. den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid
- Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. der letzten zwölf Monate vor dem Monat mit dem Beginn der Zahlung des Mutterschaftsgeldes
Wenn Sie während des Bezuges von Elterngeld Einkommen erzielen, sind hier Nachweise (Verdienstabrechnungen, prognostizierte Gewinn- und Verlustrechnungen) beizufügen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Elterngeld kann erst gestellt werden, wenn das Kind/die Kinder geboren sind.
Elterngeld wird rückwirkend maximal für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.