Landschaftsrahmenplan

Alle Dokumente, darunter die aktuelle Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (2025) sowie alle Karten, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung und Synopse finden Sie in den Links auf dieser Seite. 

 

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein zentrales Fachgutachten des behördlichen Naturschutzes. Er dokumentiert den Zustand von Natur und Landschaft, bewertet diesen und formuliert Maßnahmen zu deren Schutz, Erhaltung und Entwicklung. Die darin enthaltenen Zielvorstellungen dienen als Leitbild für zukünftige Planungen und Entscheidungen im Landkreis Cloppenburg.

Gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist der Landkreis Cloppenburg verpflichtet, für sein Gebiet einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die nun fortgeschriebene Fassung basiert auf einer umfassenden, flächendeckenden Erhebung und Bewertung des Natur- und Landschaftszustands nach einheitlichen Kriterien. Auf rund 400 Seiten enthält der LRP fachliche Aussagen zu Arten- und Lebensräumen, dem Landschaftsbild sowie zu den natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima und Luft.

Die gesetzliche Aufgabe des Landschaftsrahmenplans besteht darin, ausschließlich aus der Perspektive des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu argumentieren. Er berücksichtigt keine konkurrierenden Fachplanungen wie Siedlungsentwicklung, Verkehr, Wasserwirtschaft oder Landwirtschaft. Aufgrund dieser fachlichen Abgrenzung dient der LRP als gutachterliche Grundlage, hat jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Für Gemeinden, Verbände und Grundeigentümer ergeben sich aus dem Landschaftsrahmenplan keine unmittelbar verpflichtenden Vorgaben oder Zwänge. Er stellt jedoch eine wichtige Planungsgrundlage dar und liefert wertvolle Hinweise für die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft.

Strategische Umweltprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Zuge der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans wurde gemäß § 35 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Dabei wurden Behörden und die Öffentlichkeit zur Stellungnahme aufgefordert. Der Entwurf des Landschaftsrahmenplans, der Umweltbericht sowie alle Karten standen online zur Einsicht bereit.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft, abgewogen und in einer Synopse der Unteren Naturschutzbehörde dokumentiert. Die abschließende Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Überwachungsmaßnahmen wurden in der Zusammenfassenden Erklärung gemäß § 43 und § 45 UVPG festgehalten.

Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ist nun abgeschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt in Kürze im Amtsblatt des Landkreises Cloppenburg.

Herr Sto­cken­ho­fen

Fax: 04471 15 670
A.104
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