Unterkünfte für Asylbewerber werden gesucht / Städte und Gemeinden mieten Wohnungen an
Landkreis Cloppenburg. Das Land Niedersachsen hat im Oktober die vom Landkreis Cloppenburg aufzunehmende Verteilquote für Asylbewerber festgesetzt. Danach sind im Landkreis Cloppenburg im Zeitraum 01. Oktober 2023 bis zum 31. März 2024 insgesamt 664 Flüchtlinge aufzunehmen. Da Änderungen in der Zugangs- und Verteilsituation eintreten können, ist diese Zahl nicht fix, sondern kann je nach den Gegebenheiten höher oder niedriger ausfallen. Dies kann auch bedeuten, dass eine Aufnahme von Schutzsuchenden über die zugewiesene Quote hinaus notwendig wird.
Die Geflüchteten kommen insbesondere aus Syrien, der Türkei, Afghanistan, Kolumbien und dem Irak. Angekündigt worden war für die nächsten Wochen eine wöchentliche Zuweisung von 22 Personen, tatsächlich werden dem Landkreis Cloppenburg aktuell wöchentlich 25 bis 26 Personen zugewiesen.
Die Unterbringung erfolgt in erster Linie in den von den Städten und Gemeinden bereits angemieteten Asylwohnungen sowie in den Gemeinschaftsunterkünften. Der in Wohnungen und Häusern zur Verfügung stehende Wohnraum ist zum überwiegenden Teil bewohnt. Auch die Wohnplätze in den Gemeinschaftsunterkünften sind zu einem Großteil belegt. Die Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgt in bewährt guter Zusammenarbeit mit dem Caritas-Sozialwerk und dem Deutschen Roten Kreuz.
Mit dem vorhandenen Wohnraum stoßen wir in den Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg an unsere Grenzen. Es ist daher dringend erforderlich, dass weiterer geeigneter Wohnraum angemietet wird. Daher erfolgt seitens des Landkreises Cloppenburg die dringende Bitte an alle Vermieter und Hauseigentümer im Landkreis, den Sozialämtern vor Ort Wohnungen für Asylbewerber anzubieten. Auch größere Wohnmöglichkeiten dürfen gerne angeboten werden.
Hilfreich wäre es auch, wenn bislang ausschließlich für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen zur Verfügung gestellter Wohnraum auch als Wohnraum für Flüchtlinge anderer Nationen genutzt werden könnte. Vermieter und Hauseigentümer setzen sich bitte mit den Sozialämtern der Städte und Gemeinden vor Ort in Verbindung.
