Kreistag beschließt zahlreiche Förderungen und Weichenstellungen zum Ende der Wahlperiode
Landkreis Cloppenburg. Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode folgende Entscheidungen einstimmig beschlossen: Bernhard Möller (Friesoythe), Josef Osterkamp (Lastrup), Christa Preuth-Stuke (Cloppenburg), Stefan Riesenbeck (Cloppenburg) und Judith Vey-Höwener (Barßel) werden in die Vorschlagsliste zur Neuwahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg für die Amtszeit vom 27. April 2027 bis April 2032 aufgenommen.
Der Landkreis Cloppenburg ändert seine Förderrichtlinien dahingehend, dass der Zuschussbetrag für die Aus- und Fortbildung der „Juleica“ (Jugendleiterkarte) ab dem 01. September 2026 von 12 auf 15 Euro pro Tag und Teilnehmer erhöht wird. Die Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Infrastruktur im Landkreis Cloppenburg. Die „Juleica“ ist ein wichtiger Qualifizierungsnachweis für ehrenamtliche Personen in diesem Bereich.
Der Gemeinde Bösel wird ein Zuschuss aus Wirtschaftsförderungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für die Erweiterung des Gewerbegebiets Westerloh (BPlan Nr. 75 der Gemeinde Bösel) in Höhe von 25 %, max. 110.503,42 Euro, gewährt.
Darüber hinaus beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg zunächst für die Dauer von fünf Jahren mit einem Betrag von jährlich 3.000 Euro am Projekt Naturkieker der Oldenburgischen Landschaft unter der Voraussetzung, dass sich auch der Landkreis Ammerland entsprechend dem Finanzierungsplan an dem Projekt beteiligt. Ziel des Projektes Naturkieker ist es, die heimische Biodiversität zu beobachten, kennenzulernen und für unsere nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu fördern. Das Projekt vereint dabei mehrere Akteure des Nds. Weges unter einem Dach. Das Pilotprojekt startete vor rund fünf Jahren im Landkreis Friesland. Partner des Projekts sind dabei Kommunen, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände, die Landwirtschaftskammer, der NABU etc. Das Projekt soll auf den Raum des Oldenburger Landes ausgeweitet werden. Neben dem Landkreis Cloppenburg signalisierte auch der Landkreis Ammerland Interesse an der Mitarbeit im Projekt Naturkieker. In diesem Projekt sieht die untere Naturschutzbehörde eine gute Möglichkeit, die Umsetzung des Nds. Weges landkreisübergreifend voran zu bringen. Denn es ist beabsichtigt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden, der ökologischen Station, den Wasserachten und ggf. noch weiteren Institutionen die Möglichkeit zu geben, sich inhaltlich an dem Projekt zu beteiligen.
Mit einem weiteren Beschluss wird der Stiftung St. Vincenzhaus für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention für das Haushaltsjahr 2027 ein Zuschuss in Höhe von 612.490,73 Euro in Form eines Festbetrages gewährt. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg. Er kann diese Verpflichtung selber übernehmen oder sie auf geeignete Dritte übertragen. Der Landkreis Cloppenburg hat diese Aufgabe der Stiftung St. Vincenzhaus übertragen und die damit zusammenhängende Aufgabe der Finanzierung übernommen. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.
Der Kreistag beschloss weiterhin, dass dem Verein „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“ für die Jahre 2027 bis 2029 ein Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 21.700 Euro gewährt wird.
Dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. wird darüber hinaus ein Zuschuss in Höhe von 19.300 Euro (2027) und 19.700 Euro (2028) gewährt. Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) bietet zusätzlich zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sexualpädagogische Präventionsarbeit an.
Beschlossen wurde außerdem, dass dem Betreuungsverein Cloppenburg e. V. ein Zuschuss für die Jahre 2027 bis 2029 zur Querschnittsfinanzierung in Höhe von jährlich 60.000 Euro als Festbetrag gewährt wird. Der Betreuungsverein Cloppenburg e. V. besteht seit 1993. Gemäß Vertrag vom 27. Januar 2012 zwischen dem Landkreis Cloppenburg und dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. übernimmt der Verein für den Bereich des Landkreises Cloppenburg allgemeine Betreuungsaufgaben (Querschnittsarbeit), die ansonsten der Landkreis Cloppenburg als zuständige Betreuungsbehörde selbst eigenverantwortlich übernehmen müsste.
Zur Unterstützung der Einrichtung einer Netzwerkkoordination eines regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerkes für weitere drei Jahre (2027 bis 2029) werden Mittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, wenn zusätzliche Mittel in Höhe von 15.000 Euro jährlich vom Landesverband der Krankenkassen und Ersatzkassen finanziert werden. Seit dem 01. Juli 2024 konnte die Netzwerkkoordinierungsstelle im Landkreis Cloppenburg personell besetzt werden. Es hat sich gezeigt, dass der Aufbau des Hospiz- und Palliativnetzwerks unter der Mitwirkung des Landkreises von grundlegender Bedeutung für eine qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in unserer Region ist. Das Netzwerk bietet sich als neutraler Raum an, um sich über neue Strukturen auszutauschen und diese dann ggf. abgestimmt auf den Weg zu bringen. Die Netzwerkkoordination hat die Versorgungssituation hier vor Ort genau im Blick und es finden regelmäßige Austauschgespräche unter den Akteurinnen und Akteuren statt.
