Verkehrsausschuss informiert sich über kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

Nahverkehrsplan ist zu überarbeiten
30.09.2026

Landkreis Cloppenburg. Durch die mobile kommunale Geschwindigkeitsüberwachung des Landkreises Cloppenburg wurden im Jahr 2025 insgesamt 14.514 Geschwindigkeitsverstöße, davon 8.524 Verwarngelder und 5.990 Bußgelder, festgestellt. Dabei wurden insgesamt 1.164.907,11 EUR eingenommen, 308.850 EUR an Verwarngeldern und 856.057,11 EUR an Bußgeldern. Aktuell sind drei Kameras bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im Einsatz. Gemessen wird im Kreisgebiet an 427 Messorten innerhalb und 649 Messorten außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung gab es in 2025 insgesamt 16.461 Geschwindigkeitsverstöße (8.823 Verwarngelder und 7.638 Bußgelder). Die Einnahmen in 2025 beliefen sich auf insgesamt 1.060.788,71 EUR, davon Verwarngelder in Höhe von 305.620 EUR und Bußgelder in Höhe von 755.168,71 EUR. Die Umrüstung der stationären Messplätze wurde zu Beginn des Jahres 2026 nahezu abgeschlossen, so dass nunmehr die neuen TraffiTower mit vier Kameras an 16 stationären Messplätzen eingesetzt werden.

Die Überschüsse aus der kommunalen Geschwindigkeitsmessung werden nach einem Beschluss des Kreistages ausschließlich für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt. So wurden das Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht Cloppenburg e.V. für 18 bis 24-jährige Fahranfänger (komplette Kostenübernahme), für Personen der Altersgruppe von 25 bis 34 Jahren (50 %), der Altersgruppe ab 35 Jahren (Kostenübernahme 50 EUR) sowie die Aktion „Fit im Auto“ der Kreisverkehrswacht Cloppenburg e.V. für Senioren ab 65 Jahren (Kostenübernahme 30 EUR) bezuschusst. Ferner erhielt der Kreiselternrat Mittel in Höhe von 5.000 EUR für die Beschaffung von Fahrradhelmen für Grundschüler im Rahmen der Aktion „Schlaue Köpfe tragen Helm“ und es gab finanzielle Unterstützung für das Schutzengelprojekt. Die Rücklage der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung lag in 2025 bei 528.303,28 EUR.

Weiter wurde dem Verkehrsausschuss des Landkreises Cloppenburg der aktuelle Planungsstand der Fahrbahn- und Radwegverbreiterung sowie des Radwegneubau an der K 179 (Garther Straße/Garther Heide) und der Radwegverbreiterung an der K 172 (Warnsteder Straße/Kessener Weg) vorgestellt.

Im Kreisstraßenverbreiterungskonzept IV ist der Fahrbahn- und Radwegausbau der K 179 sowie der Radwegneubau an einem Teilstück der K 179 enthalten. Die K 179 soll auf dem südlichen 1,7 Kilometer langen Teilstück zwischen der L 836 und der Abzweigung Garther Straße/ Garther Heide, von 5,60 Meter auf 6,00 Meter verbreitert werden. Gleichzeitig soll der hier bestehende Radweg eine Breite von 2,50 Meter erhalten.

Im weiteren nördlichen Verlauf der K 179 (Garther Heide bis L 870) ist keine Verbreiterung vorgesehen, da die Fahrbahn hier bereits eine Breite von 6,00 m aufweist. An diesem ca. 4,1 km langen Streckenabschnitt zwischen der Garther Straße und der L 870 (Im Gartherfeld) befindet sich derzeit kein Radweg. Diese Strecke ist allerdings in verschiedensten örtlichen und überörtlichen touristischen Radrouten, wie z. B. „Stadt & Land-Tour“, „Radtour durch Geest und Moor“, „Radroute der Megalithkultur“ sowie dem „Geestweg“ enthalten. Die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten wurden auf der gesamten Strecke durchgeführt. Mit der Planung wurde begonnen. Diese ist nunmehr soweit fortgeschritten, dass sie den Anliegern in einer Versammlung im Herbst dieses Jahres vorgestellt werden soll. Die Planunterlagen sollen dann in 2027 für das Genehmigungsverfahren eingereicht werden. Im Anschluss an das Genehmigungsverfahren sollen Fördermittel nach dem NGVFG beantragt werden. Der Radwegebau wird mit 80 % gefördert, für die Fahrbahnverbreiterung werden 60 % der Kosten gefördert.

Der Radweg an der K 172 soll vom Kreisverkehrsplatz in Nutteln bis zur Ortstafel in Cloppenburg (auf Höhe der Narzissenstraße) auf einer Länge von rund 2,5 km mindestens 2,50 m verbreitert werden. Für diese Maßnahme wurden in 2025 die Vermessungs- und Kartierungsarbeiten vorgenommen und ein Bodengutachten erstellt. Die Planungen wurden aufgenommen und sind soweit fortgeschritten, dass im Herbst 2026 ebenfalls eine Anliegerversammlung erfolgen soll. Das Genehmigungsverfahren und die Beantragung von Fördermitteln nach dem NGVFG in Höhe von 80 % ist für 2027 vorgesehen.

In Abhängigkeit von den Förderzusagen ist die Umsetzung der Maßnahmen frühestens ab 2028 geplant.

Der Verkehrsausschuss des Landkreises Cloppenburg empfiehlt dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung, dass der Nahverkehrsplan zu überarbeiten ist. Die sich aus der bisherigen Legislaturperiode ergebenden Änderungen sind einzufügen und zu ergänzen. Der Landkreis Cloppenburg ist nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV (Busse) und hat für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde in der Kreistagssitzung im Dezember 2024 beschlossen.

Innerhalb der aktuellen Legislaturperiode wurden durch den Kreistag wesentliche Änderungen der Verkehre beschlossen. So unter anderem die Führung der Linie 930 (Löningen-Cloppenburg) über Ermke und Molbergen, die Änderung der Linienführung der OM 1 über Emstek, die Optimierung der Schülerverkehre des Linienbündels C03, der Ausbau der L 900 (Cloppenburg-Friesoythe) zur landesbedeutsamen Buslinie, die Weiterführung der L 380 (Barßel-Edewecht-Oldenburg), der Wegfall der Finanzierungsbeiträge moobil+ und das Linienkonzept moobil+ ab 2029. Hinzu kommt, dass sich der Landkreis Cloppenburg eine neue Schülerbeförderungssatzung gegeben hat als Grundlage zur rechtssicheren Planung der Schulbusverkehre. Zudem hat das Deutschlandticket seinen Einzug gehalten und nimmt im Verkehr einen großen Raum ein. Auch hat der Landkreis Cloppenburg den Weg der Linienbündelung beschritten. Das Linienbündel C02 ist bereits seit September 2025 sehr erfolgreich in den Betrieb gegangen und das Ausschreibungsverfahren des Linienbündels C03 steht vor dem Abschluss.

Seit 2019 waren lediglich die moobil+-Verkehre in gemeinwirtschaftlicher Hand. Seit September 2025 kommen die Schulbuslinien und die Regionallinien (Jedermannverkehr) innerhalb der Linienbündel nach und nach mit ihrer großen Bedeutung für die Kreisentwicklung hinzu. Während die moobil+-Linien lediglich ca. 10 % des Jedermannverkehrs im Landkreis Cloppenburg darstellen, werden auf den Regionallinien ca. 90 % des Jedermannverkehrs (ca. 1.220.000 Personen/Jahr = beruhend auf den aktuell vorhandenen Daten) abgewickelt. Mit den vorgenannten Entscheidungen wurden historische Entscheidungen zu einer verbesserten Erschließung des Landkreises Cloppenburg getroffen.

Mit diesem größeren Verkehrsangebot gehen gleichzeitig auch größere Verantwortlichkeiten auf den Landkreis Cloppenburg über. Waren die Entscheidungen der Vergangenheit oftmals projektbezogen und punktueller Natur, sollten die anstehenden Entscheidungen den ÖPNV als eine Einheit betrachten, damit dieser von den Bürgerinnen und Bürgern als Angebot aus „einem Guss“ wahrgenommen wird.

Viele der im Landkreis Cloppenburg eingesetzten Busse innerhalb der Linienbündel werden auch zu anderen Zeiten in den Linienbündeln der Landkreise Ammerland und Oldenburg eingesetzt. Bei den nun anstehenden Entscheidungen soll auch die Vermeidung von Mehrkosten Ziel sein, damit die wirtschaftlichen Synergieeffekte nicht nur den Unternehmen, sondern auch dem Aufgabenträger zu Teil werden. Auch sollen die Fahrgastströme im Kontext der Prüfungen detailliert betrachtet werden.