Brandgefahr durch E-Zigaretten und Tabakerhitzer: Neue Rückgaberegelung schützt die Müllentsorgung

07.07.2026

Landkreis Cloppenburg. Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen, auch kleinere Geschäfte wie Kioske und Tankstellen, die E-Zigaretten (Vapes) und elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmeverpflichtung gilt unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts.

Diese neue Regel wird zum Schutz vor gefährlichen Bränden, die bei der Müllentsorgung entstehen können, durchgesetzt. Durch das Zerquetschen oder mechanische Druckausübung auf die E-Zigaretten bei der Müllentsorgung kann eine explosionsartige Entzündung entstehen, die zu einem Großbrand führen kann.

Wenn eine Lithium-Ionen-Batterie brennt, die in E-Zigaretten oder Tabakerhitzern steckt, dann werden hochgiftige Gase freigelassen, die gesundheitsschädlich für den Menschen sind.

Auch nach dem scheinbaren Löschen der E-Zigarette oder des Tabakerhitzers kann sich die Batterie sich über Stunden bis hin zu Tagen immer noch selbst entzünden.

Während größere Händler bereits seit Jahren Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen und auch bei den Entsorgungszentren sowie den Wertstoffsammelstellen im Landkreis Cloppenburg derartige Elektrogeräte angenommen werden, betrifft die erweiterte Rückgaberegelung nun auch kleinere Verkaufsstellen.

Die Abfallberatung des Landkreises appelliert daher dringend an die Bürgerinnen und Bürger: „Nutzen Sie die ortsnahen und unkomplizierten Rückgabemöglichkeiten direkt beim Kiosk, an der Tankstelle oder im Fachgeschäft. Die Batterieboxen im Supermarkt sind nicht für diese Art von Batterien zulässig, sondern nur für Haushaltsbatterien.“ Elektrogeräte jeder Art gehören nicht in den Restabfall – dazu zählen auch die elektronischen Tabakwaren. 

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