Amtsblatt Nr. 122 / 2025 vom 10.12.2025

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (62/2025 CLP) zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza
10.12.2025

Auf der Grundlage der Art. 60 bis 71 der VO (EU) 2016/429* i. V. m. Art. 11 bis 67 der VO (EU) 2020/687* i. V. m. § 18 bis 33 der GeflPestSchV* werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

A. Festlegung der Sperrzone

In der Gemeinde Garrel ist am 10.12.2025 in einem Nutzgeflügelbestand der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden als Sperrzone eine Schutzzone sowie eine Überwachungszone festgelegt.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

 

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