Amtsblatt Nr. 105 / 2025 vom 19.11.2025

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (40/2025 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für Schutzzonen zum Schutz gegen die aviäre Influenza
19.11.2025

A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für Schutzzonen

  1. Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (13/2025 CLP) vom 28.10.2025
    unter Buchst. A Nr. 1 und Nr. 3 angeordneten Schutzzonen auf.
  2. Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (15/2025 CLP) vom 29.10.2025
    angeordnete Schutzzone auf.
  3. Die in den tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (13/2025 CLP) vom 28.10.2025 und
    (15/2025 CLP) vom 29.10.2025 als Schutzzonen bezeichneten Gebiete werden Teil der mit
    tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (39/2025 CLP) festgesetzten Überwachungszone,
    so dass für die in den ehemaligen Schutzzonen liegenden Geflügel haltenden Betriebe
    nunmehr die Maßregeln der Überwachungszone gelten, soweit nicht aufgrund sonstiger
    festgelegter Schutzzonen weiterhin die Maßregeln für Schutzzonen gelten.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem beigefügten Anhang.

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