Landkreis Cloppenburg erweitert Alkoholtestkäufe auf Vapes mit alarmierendem Ergebnis

40 Prozent der Verkaufsstellen verkaufen Vapes oder hochprozentigen Alkohol an Jugendliche
03.11.2025

Landkreis Cloppenburg. Bei den jüngsten Testkäufen von Alkohol und Vapes sind 40 Prozent der getesteten Verkaufsstellen durchgefallen. Bereits seit 16 Jahren führt der Landkreis Cloppenburg in enger Zusammenarbeit mit dem Präventionsteam der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta regelmäßig Alkoholtestkäufe durch. Nun sollten die jugendlichen Testkäufer auch versuchen, elektronische Zigaretten zu erwerben. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen und Jugendliche vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen zu schützen.

Aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung, dass insbesondere beim Verkauf von Vapes (E-Zigaretten) häufig gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen werde, hatten sich Landkreis und Polizei im Mai darauf verständigt, die bisherigen Alkoholtestkäufe erstmals um Vapes zu erweitern.

Jetzt wurden in zwei Teams unterschiedliche Verkaufsstellen aufgesucht. Zwei 16-jährige Testkäuferinnen und Testkäufer versuchten, in Verbrauchermärkten, Tankstellen, Kiosken und Getränkemärkten alkoholische Getränke und Vapes zu erwerben. Das Ergebnis ist alarmierend: In 40 Prozent der Fälle konnten die Minderjährigen entweder eine Vape oder eine Flasche hochprozentigen Alkohol erwerben, ohne dass eine Alterskontrolle erfolgte.

„Obwohl auf den meisten Produkten deutlich das Abgabealter angegeben ist, wird oftmals weder nach dem Alter noch nach einem Ausweis gefragt“, berichtet Kreisjugendpflegerin Alexandra Pille. Sie vermutet mangelnde Kenntnis oder Unsicherheit im Umgang mit den Vorschriften und appelliert eindringlich an alle Verkaufsstellen, konsequent Ausweiskontrollen durchzuführen: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – und vor allem gefährdet sie die Gesundheit junger Menschen.“

Insgesamt wurden 35 Testkäufe durchgeführt. In acht Fällen kam es zum unzulässigen Verkauf von Vapes. Nur in einem dieser Fälle wurde der Ausweis kontrolliert. Auch beim Verkauf von Alkohol zeigte sich ein ähnliches Bild: Zwar fragen viele nach dem Ausweis, doch die Berechnung des Alters bereitet häufig Schwierigkeiten – selbst dort, wo Altersfreigaben im Kassensystem hinterlegt sind.

Bereits im Mai 2025 hatte es nach einer vorhergehenden Sensibilisierung dieses Themas in Kiosken Kontrollen im Stadtgebiet Cloppenburg gegeben. Dabei wurde in sechs Verkaufsstellen kontrolliert. Vier von ihnen fielen beim Kauf durch. Daraufhin wurde beschlossen, die nun erfolgten kreisweiten Kontrollen durchzuführen. „Nach der Kontrolle im Mai und der Ankündigung, auch kreisweit zu kontrollieren, hätten die Verkaufsstellen eigentlich für das Thema sensibilisiert sein müssen. Daher ist es umso erschreckender, dass der Jugendschutz im Einzelhandel nicht vollumfänglich betrieben wird“, betont Pille. Die Testkäufer hätten stets die Anweisung, auf Anfrage sowohl ihren Ausweis zu zeigen, als auch ihr wahres Alter zu verraten. „Es wäre also leicht gewesen, diesen Test zu bestehen, wenn nur die Kontrolle an der Kasse korrekt erfolgt wäre.“

Der Verkauf von hochprozentigem Alkohol oder Vapes an Minderjährige stellt einen Verstoß gegen die § 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes dar und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Diese Vorschriften dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und sollen eine gesunde Entwicklung fördern. Es werden nun Bußgelder in Höhe von bis 500 Euro pro Fall fällig, zahlen müssen die Angestellten, die rechtswidrig Alkohol oder Tabak verkauft haben.

Der Landkreis Cloppenburg kündigt an, auch künftig verstärkt Testkäufe durchzuführen, um Händlerinnen und Händler für den Jugendschutz zu sensibilisieren und Verstöße konsequent zu ahnden.