Bußgeldbehörde des Landkreises Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg ist in vielen Aufgabenbereichen als Bußgeldbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, z.B. im Schulrecht, Umweltrecht, Waffenrecht und Verkehrsrecht.
Die „Bußgeldstelle“ des Landkreises Cloppenburg ist hierbei ausschließlich für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Straßenverkehrsrechts zuständig. Hierzu gehören unter anderem die Ahndung von Geschwindigkeits- oder Parkverstößen, sowie Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften, Vorschriften nach dem Güterkraftverkehrsgesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz.
Unter dem Menüpunkt „Online-Anhörung Bußgeldverfahren“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anhörung bzw. Zeugenbefragung online durchzuführen. Eine postalische Versendung ist dann nicht mehr notwendig.
Unter dem Menüpunkt „FAQ-Bereich“ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Bußgeldverfahren.
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