Die beantragten elektronischen Aufenthaltstitel (eAt) und Reiseausweise (für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose) werden nach Prüfung durch die Ausländerbehörde bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. In der Regel liegen die Aufenthaltstitel und Reiseausweise nach ca. 4 Wochen in der Ausländerbehörde zur Abholung bereit. Sobald Sie eine schriftliche Benachrichtigung (Pin Brief) von der Bundesdruckerei in Berlin erhalten haben, setzen Sie sich bitte einige Tage später telefonisch mit uns in Verbindung. Für die Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der für Sie zuständigen Ansprechpartnerin. Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels und des Reiseausweises erfolgt nur gegen Vorlage der abgelaufenen Dokumente.
Sollten Sie für eine andere Person den Aufenthaltstitel oder Reiseausweis abholen wollen, ist hierfür die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht finden Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Aufenthaltstitel und Reiseausweise werden nur ausgehändigt, wenn die Gebühr dafür entrichtet wurde oder Sie von der Gebühr befreit sind. Sollten Sie die Gebühr noch nicht bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels entrichtet haben, können Sie diese bei Abholung bezahlen. Hierfür legen Sie bitte aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnung oder Bescheid des Jobcenters) vom Monat der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels vor. Eine Kostenübersicht finden Sie unter Beantragung von Aufenthaltstiteln.