Hilfe für Alleinerziehende - Der Unterhaltsvorschuss
Falls Sie Ihr Kind allein erziehen und keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen, kann beim Landkreis Cloppenburg – Jugendamt - ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.
Einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat Ihr Kind, wenn es:
- im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder nach dem Tod eines Elternteils keine oder sehr geringe Waisenbezüge erhält:
- Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben
…und wenn darüber hinaus
- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
- der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 € verfügt.
- Einkommen des Kindes aus zumutbarer Arbeit und/oder Vermögen wird berücksichtigt, wenn keine allgemeinbildende Schule mehr besucht wird.
Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt, wenn der betreuende Elternteil
- mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder das Kind gemeinsam betreuen
- mit einer anderen Person verheiratet ist und von dieser nicht dauernd getrennt lebt oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammen lebt,
- als Mutter nicht bereit ist, bei der Feststellung der Vaterschaft für Ihr Kind mitzuwirken.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil Unterhalt leistet, wird dieser auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das gilt auch für Waisenbezüge, die ein Kind erhält. Sonstige Einkünfte des Kindes und das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils bleiben unberücksichtigt,
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt
- für Kinder bis unter 6 Jahre monatlich 230,00EUR
- für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren monatlich 301,00EUR
- für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 395,00EUR
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Bei Fragen wenden sie sich bitte an die Mitarbeiter des Jugendamtes. Um Wartezeiten bei einer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, ist es ratsam, zuvor einen Termin mit der Unterhaltsvorschussstelle zu vereinbaren.
Weitere Informationen sowie einen Antragsvordruck auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und ein Merkblatt finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellen.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann an den Landkreis Cloppenburg – Jugendamt – Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg schicken. Dem Antrag ist das unterschriebene Merkblatt, eine aktuelle Meldebescheinigung und eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder ein Familienbuchauszug beizufügen. Eine Namensänderung ist nachzuweisen.