Teilhabe für Erwachsene

Wir fördern die Eingliederung von Menschen mit Behinderung, um eine individuelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben zu fördern. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf personenzentriert mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (kurz B.E.Ni) und stellen einen Gesamt- oder Teilhabeplan auf.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können beispielsweise gehören

  • Wohnen in einer besonderen Wohnform
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Budget für Arbeit
  • Tagesförderstätte für Menschen mit einer geistigen/körperlichen Behinderung
  • Tagesstätte für Menschen mit einer seelischen Behinderung
  • Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen (Assistenz)
  • Gewährung von Hilfsmitteln
  • Autismus-Therapie
  • Persönliches Budget (zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft)

An wen muss ich mich wenden?

Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind grundsätzlich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder vor Aufnahme in eine besondere Wohnform hatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können um Beratung und Unterstützung bitten. Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein formloser Antrag notwendig oder Sie nutzen einen der Antragsvordrucke. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.

Wie ist der Verfahrensablauf?

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.

Voraussetzungen

Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn

  • Sie eine Behinderung haben.
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind.
  • Ihre Behinderung Sie im täglichen Leben einschränkt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Muss ich mich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen?

Das neue Eingliederungshilferecht nach dem SGB IX sieht vor, dass Sie sich nur dann mit einem Beitrag zu den Aufwendungen an der Eingliederungshilfe beteiligen müssen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen über dem für Sie jeweils geltenden Freibetrag liegt.

Für volljährige Leistungsberechtigte richtet sich die Höhe des Freibetrages für das Einkommen nach der Art des Einkommens (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Rente etc.). Für die Berechnung ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorvorjahres maßgeblich (Regel: Jahr der Antragsstellung minus 2).

Für das Jahr 2023 gibt es folgende Freibeträge:

Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigung

34.629,00 EUR

Einkommen aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (i. d. R. öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse) 30.555,00 EUR

Einkommen aus Renteneinkünften 

24.444,00 EUR

 

Grundlage der Berechnung ist in den meisten Fällen Ihr Steuerbescheid oder der Rentenbescheid.

Der Freibetrag für Vermögen ist 2023 auf 61.110 EUR festgesetzt.

Die Freibeträge für Einkommen und Vermögen ändern sich in der Regel jährlich.

Sollten Sie einen Beitrag zu Ihrer Eingliederungshilfe leisten müssen, wird dieser Beitrag von der Leistung abgezogen. Sie erhalten dann weniger Eingliederungshilfe. Ihren Beitrag müssen Sie selbst an den Leistungsanbieter zahlen.

Der Beitrag zu den Aufwendungen wird nur von Ihrem Einkommen und Vermögen berechnet. Einkommen und Vermögen Ihrer Angehörigen werden nicht berücksichtigt.

Es gibt aber auch Leistungen, für die kein Beitrag gezahlt werden muss, zum Beispiel die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder das Budget für Arbeit.

Sie erhalten von der für Sie zuständigen Ansprechperson rechtzeitig die für Sie persönlich zutreffenden Regelungen und gegebenenfalls einen Fragebogen, in dem Sie die wichtigen Informationen zum Einkommen und Vermögen eintragen können.

Frau Müh­ring

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 85 697
3.048

An­trä­ge Teil­ha­be für Er­wach­se­ne