Schulausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Unterrichtsausfall nur bei extremen Witterungsverhältnissen

Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass bei extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Cloppenburg entschieden wird.

Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?

Grundsätzlich bemüht sich die Kreisverwaltung, einen Unterrichtsausfall bis spätestens 5:15 Uhr anzuordnen.

Der Unterrichtsausfall wird auf der Startseite dieser Internetseite veröffentlicht.

Von telefonischen Anfragen oder E-Mail-Anfragen zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfallterminen ist bitte abzusehen, da diese Seite den aktuellsten Stand der Entscheidungen widerspiegelt.

Eltern haben letzte Entscheidung

Falls die Wege nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt werden können, haben Eltern das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Geltungsbereich

Der Unterrichtsausfall gilt für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg.

Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt jedoch nicht die Verpflichtungen Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.

Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Unterrichtsausfall entbindet den Linienverkehr jedoch nicht automatisch von der "Bedienungspflicht".

Außerdem fällt die Beförderung zu den Einrichtungen des Caritas-Vereins Altenoythe e.V. - Sophie-Scholl-Schule, Heilpädagogische Kindergärten und Sprachheilkindergärten - aus.

Verantwortung des Busunternehmens

Die Busunternehmen und das Busfahrpersonal tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit. Letztlich müssen die Unternehmer für ihren Bereich entscheiden, ob sie - auch wenn der Unterricht nicht abgesagt wurde - die Fahrzeuge noch einsetzen können oder nicht.

Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall

Jede Schule ist bei Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte sind "im Dienst" und die Schüler*innen können zur Schule gehen. Es findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat die Betreuung sicherzustellen.

Frau Nien­a­ber

Fax: 04471 15 220
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