Aktuelle Informationen der KFZ-Zulassungsbehörde

Zum 01.09.2023 tritt die am 28.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit einher geht u. a. die Änderung, dass Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) nicht mehr freiwillig zugelassen werden dürfen. Im Falle der Verwertung eines Fahrzeugs sind der Zulassungsbehörde neben dem Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 9 der FZV nun auch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zwecks Einziehung und Vernichtung vorzulegen.

Außerdem wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz mit der neuen Stufe 4 erweitert. Änderungen, Möglichkeiten und Erklärungen der i-Kfz Stufe 4 finden Sie hier:

BMDV - Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (bund.de)

Zu unserem i-Kfz Portal gelangen Sie hier:

Startseite - landkreis-cloppenburg.govconnect.de

Ebenfalls am 28.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde die Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Aus diesem Grunde ändern sich zum 01.09.2023 einige Gebühren.

Die FZV und GebOSt können online im Internet kostenfrei abgerufen werden. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Unsere Zulassungsstellen

Die Zulassungsstellen in Cloppenburg, Löningen und Friesoythe sind geöffnet. Es kann ein Termin über das Terminportal gebucht oder spontan innerhalb der Öffnungszeiten eine Wartemarke gezogen werden.

Beim Betreten des Kreishauses über den Nebeneingang für die Zulassungsstelle finden Sie sich vor dem Ticketprinter für Wartemarken wieder. Hier können Sie eine Wartemarke ziehen und gelangen rechts in den Wartebereich.

Freiwillige Zulassungen von Kleinkrafträdern

Kleinkrafträder erhalten grundsätzlich ein Versicherungskennzeichen. Sie können auf Antrag freiwillig zugelassen werden; Massenzulassungen sind ausgeschlossen.

Diesen Fahrzeugen werden bei einer freiwilligen Zulassung zweizeilige Kennzeichen (Größtmaß der Breite 280 mm, Höhe 200 mm) zugeteilt. Auf diesem Kennzeichen finden nach dem CLP maximal vier Zeichen (einschließlich H/Saison) Platz. Etwas schmalere Kennzeichen in der Größe 250 x 200 mm mit einer dreistelligen Kombination (kein Wunsch) werden grundsätzlich von uns vorgehalten.

Kleinkrafträder benötigen im Falle einer freiwilligen Zulassung eine Kennzeichenbeleuchtung.

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080