Das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg sucht in Zusammenarbeit mit der Ehrenamtsagentur Cloppenburg nach neuen ehrenamtlichen Vormündern für Kinder und Jugendliche.
Ein Vormund übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines Minderjährigen. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft sind u. a. die Bereitschaft für ein verantwortungsvolles und kontinuierliches Engagement sowie sich für die Rechte und Interessen des Mündels einzusetzen. Vormünder oder Pfleger halten Kontakt zwischen dem jungen Menschen, den Pflegeeltern beziehungsweise den Einrichtungen, Schulen, Ärzten, dem Jugendamt und anderen Behörden und Beteiligten.
Die Kinder und Jugendlichen wünschen sich eine Vormundschaft die sich Zeit nimmt, zuhört, etwas mit ihnen unternimmt, der sie vertrauen können, die sie versteht und sich für sie einsetzt, verlässlich und verbindlich ist und sie an Entscheidungen altersgemäß beteiligt.
Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt. Ehrenamtliche Vormünder können jedoch nach § 1808 BGB einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung geltend machen.
Durch Schulungen und Unterstützung begleiten wir Sie in ihrer Aufgabe.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, melden Sie sich gerne im Jugendamt. Hier erhalten Sie weitere Infos.