Infektionsschutz

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung und beobachtet und bewertet die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehen die Behörden des ÖGD den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden nach und wirken auf die Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen hin. Sie stellen sicher, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten und übertragbare Krankheiten bei Menschen verhütet und bekämpft werden. Sie initiieren und koordinieren Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung. Als Grundlage für Gesundheitsberichte und für ggf. erforderliche politische Entscheidungen werden Krankheiten durch den ÖGD epidemiologisch erfasst und bewertet.

Tuberkulosefürsorge

Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. In der Bundesrepublik tritt sie relativ selten auf und ist eine Erkrankung von Risikogruppen.

Nach der Ansteckung verläuft die Erkrankung zumeist unbemerkt und kann sich erst nach Monaten oder Jahren bei geschwächter Abwehrlage des Patienten zeigen.'

Die Tuberkulose kann alle Organe des Körpers betreffen und schädigen.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Die Verhütung von Infektionserkrankungen und die Vermeidung der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte, ist eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Entgegen der Annahme, dass Infektionskrankheiten besiegbar sind, finden sich nach wie vor Erreger die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen können.