Schülersammelzeitkarten

Einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben grundsätzlich die im Kreisgebiet wohnenden Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen, sowie im Kreisgebiet wohnende Schüler*innen

  • der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen
  • der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen
  • der Berufseinstiegsschule (BEK und BVJ)
  • der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schüler*innen diese ohne Realschulabschluss besuchen

und deren Schulweg (vom Wohnhaus bis zur Schule) mehr als 2 km beträgt.

Diese Schüler*innen erhalten zu Beginn des Schuljahres in der Schule eine Schülersammelzeitkarte für eine kostenlose Bus-/Bahnbenutzung.

Entsprechend der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Cloppenburg werden allen im Landkreis Cloppenburg wohnenden anspruchsberechtigten Vollzeitschüler*innen des Sekundarbereichs II Schülersammelzeitkarten für die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne die Festsetzung eines Eigenanteiles bereitgestellt. Die Bereitstellung der Schülersammelzeitkarten erfolgt über das Sekretariat der Schulen, es ist kein gesonderter Antrag beim Schul- und Kulturamt dafür erforderlich.

Einen Anspruch auf Ausstellung eines Fahrausweises für den ÖPNV haben alle Vollzeitschüler*innen mit Wohnsitz im Landkreis Cloppenburg, die eine Schule innerhalb des Kreisgebietes besuchen, von der sie mehr als 2 km entfernt wohnen.

Die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung im Kfz-Individualverkehr für den Besuch von Schulen innerhalb des Landkreises Cloppenburg besteht nicht.

Bei Verlust einer Schülersammelzeitkarte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule Ihres Kindes. Die Schule wird den Verlust dem Landkreis mitteilen und stellt Ihrem Kind eine vorläufige Busfahrkarte aus.

Für Grundschüler ist die Neuausstellung einer Schülersammelzeitkarte kostenlos.

Die Erstellung einer neuen Schülersammelzeitkarte für alle anderen Schüler*innen kostet 45 EUR, diese sind nach Erhalt des Bescheides zu entrichten. Die neu ausgestellten Fahrkarten werden dann zu den Sekretariaten der Schule verschickt und können dort abgeholt werden.