Erdaufschlüsse und Geothermie

Erdaufschlüsse

Erdaufschlüsse sind Arbeiten, die in den Boden eindringen (z. B. Baggerungen, Bohrungen, Straßenbaumaßnahmen). Diese Arbeiten sind immer dann anzeigepflichtig, wenn sie mittelbar oder unmittelbar auf die Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers wirken können. Zur Anzeige ist derjenige verpflichtet, der die Erdarbeiten ausführt. Die Anzeige muss mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde und dem Gewässerkundlichen Landesdienst vorliegen.

Geothermie

Unterstützung bei privaten Anfragen/Voranfragen

Auf dem NIBIS® Kartenserver des LBEG können standortbezogene Informationen zu den Untergrundverhältnissen und bekannten Einschränkungsgründen für die Nutzung von Erdwärme durch Kollektoren und mittels Sonden abgerufen werden (siehe Linkliste).

Die farbliche Hinterlegung informiert über eventuelle Bauhindernisse für Erdwärmekollektoren (bei einer Betrachtungstiefe von 5 m) bzw. Erdwärmesonden (bei einer Betrachtungstiefe von 200 m) am jeweiligen Standort. Um diese Informationen abzurufen, klicken Sie einfach auf die Karte.

Durch Anklicken der Symbole unter „Bohrsäule zeichnen" können Sie die geologischen Verhältnisse der Bohrungen einsehen. Im unteren Teil des neu geöffneten Fensters wird (unterhalb der geologischen Beschreibung) auch der Bohrzweck der Bohrung aufgeführt. Für weitere Bohrungen müssen Sie entsprechend herauszoomen.

Die erforderlichen Auflagen im Zusammenhang mit den einzelnen Einschränkungsgründen sind im Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen (siehe Linkliste) aufgeführt.
Dieser enthält auch alle relevanten Informationen zu technischen und rechtlichen Grundlagen, dem Verfahrensablauf bei der Beantragung einer Erdwärmeanlage in Niedersachsen und den möglichen Einschränkungsgründen. Die Entscheidung über die Erlaubnis einer Erdwärmeanlage liegt in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Cloppenburg.

Das Tool „Geothermie - geht das bei mir?“ des LBEG (siehe Linkliste) bietet ebenfalls Informationen darüber, ob an Ihrem Standort Einschränkungsgründe für Erdwärmesonden und -kollektoren zu erwarten sind. Zusätzlich erfolgt hier eine erste grobe Abschätzung der benötigten Sondenmeter für Erdwärmesonden bzw. der benötigten Fläche bei Erdwärmekollektoren. 

Weitere allgemeine Fragen und Antworten zur Geothermie (siehe Linkliste) und zum Einsatz einer Wärmepumpe im privaten Bereich sind auf der Seite des LBEG’s aufgelistet.

Aufgrund des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist bei Bohrungen über 100 m Tiefe eine weitere Prüfung erforderlich, wenn der Standort in einem von der BGE ausgewiesenen Teilgebiet (Endlagersuche: Zwischenbericht Teilgebiete - BGE) liegt. Diese Prüfung bezüglich der Zulässigkeit der Bohrung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens bei der BASE in Berlin.
Es sollte daher ausreichend Zeit in der Antragsphase eingeplant werden, sofern die geplanten Bohrungen eine Tiefe von 100 m überschreiten.