Netzausbau Strom
Ein Aufgabenbereich der Raumordnung auf der regionalen Ebene besteht in der Koordination und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Infrastrukturbereich.
Zu den bedeutenden Infrastrukturplanungen zählt aktuell der Ausbau der Stromübertragungsnetze. Da die erneuerbare Energie überwiegend nicht dort erzeugt werden kann, wo sie gebraucht wird, ist neben dem Ausbau der Verteilernetze die Realisierung der bundesweiten Übertragungsnetze beim Strom die wichtigste Säule für den Energietransport.
Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Stromübertragungsnetze enthält auf der Grundlage der Netzentwicklungspläne die vordringlichen Netzausbauvorhaben. Im Zuge des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie verlangt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) seit 2012 einen von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gemeinsam ausgearbeiteten Netzentwicklungsplan (NEP). Dieser „muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende des [im Szenariorahmen festgelegten] Betrachtungszeitraums […] für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind“ (§ 12b I 2 EnWG). Im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung der Netzentwicklungspläne ist der Landkreis als Träger öffentlicher Belange für das Kreisgebiet Cloppenburg beteiligt. Die Stellungnahmen des Landkreises Cloppenburg aus der Konsultation finden sie hier: