Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen. 

Von bestimmten baulichen Anlagen können aufgrund ihrer Nutzung oder ihres Betriebes schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Die Kriterien sind in dem Gesetz aufgeführt.

Im Landkreis Cloppenburg sind das häufig große Tierhaltungsanlagen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen. 

Für Anlagen solcher Art ist ein Antrag gemäß BImSchG erforderlich. 

Ihr Fachplaner berät Sie hierzu gerne.

KaVKA: Kataster für Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV

Am 19. Juli 2017 wurde die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017, Teil I, S. 2379) verkündet. 

Unter den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen sowohl kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren dienen, als auch Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen. Die Verordnung regelt, wie entsprechende Anlagen zu betreiben und zu überwachen sind. 

Betreiber der von der Verordnung betroffenen Anlagen sind verpflichtet, sich auf der Internetplattform „KaVKA“ zu registrieren und Angaben bezüglich der Anlage zu machen. 

Dort finden Sie neben der Möglichkeit zur Anmeldung auch weitere Informationen zum Thema. 

Veröffentlichungen

Das Immissionsschutzrecht sieht die Veröffentlichung der Fazitbögen der Vor- Ort- Überprüfungen und die zu diesen Betrieben erteilten Genehmigungen vor.

Diese Inhalt können Sie im Folgenden finden:

Veröffentlichung der Fazite der Vor-Ort-Besichtigungen von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU)

Frau En­gel­ke

Fax: 04471 15 414
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