Neuer Elterngeldantrag für Geburten ab 01. April 2024

28.03.2024

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen neuen Elterngeldantrag herausgegeben. Dieser ist für Geburten ab dem 01. April 2024 zu verwenden. Für alle Geburten bis zum 31. März 2024 ist die ältere Version des Elterngeldantrags zu verwenden, die zum 01. Januar 2024 herausgegeben wurde. Ältere Versionen dürfen nicht mehr ausgegeben oder genutzt werden.

In erster Linie wurden beim neuen Elterngeldantrag Vereinfachungen und kleinere Anpassungen der Erläuterungen vorgenommen, aber auch die Änderung der Einkommensgrenze. In Einzelfällen wurden rechtliche Anpassungen und weitere Ausfüllhilfen eingepflegt. Bereits seit der letzten Änderung soll beispielsweise die Alternative wählbar sein, dass Daten zum Mutterschaftsgeld zukünftig von der zuständigen Elterngeldstelle bei der Krankenkasse direkt angefordert werden und nicht mehr vom Antragsteller vorzubringen sind. Hierfür sind jedoch weiterhin die EDV Voraussetzungen noch nicht gegeben, sodass Auskünfte dementsprechend aktuell noch nicht direkt bei der Krankenkasse abgefragt werden können und weiterhin einzureichen sind.

Die neuen Elterngeldanträge stehen auf der Homepage des Landkreises Cloppenburg zur Verfügung. Bei Fragen steht die Elterngeldstelle gerne unter der Telefonnummer 04471 15 200 zur Verfügung.