Amtsblatt Nr. 11 / 2024 vom 14.02.2024

Bekanntmachung: Streckenliste für das Jagdjahr 2023/2024
14.02.2024

Gemäß § 25 Abs. 5 S. 5 Niedersächsisches Jagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2022 (Nds. GVBl. S. 468), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 14. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 320), haben die Jagdausübungsberechtigten für ihren Jagdbezirk für alle Wildarten eine elektronische Abschussliste über das erlegte Wild zu führen und diese der Jagdbehörde bis zum 15. Februar eines jeden Jahres vorzulegen. Die Streckenliste ist ausschließlich in der vom Ministerium bestimmten elektronischen Form (https://www.jagdstatistik.ml.niedersachsen.de/APO/NDS/) zu führen und der Jagdbehörde zu übermitteln. Eine Übermittlung in Papier-form ist nicht zulässig.

Alles weitere hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Amtsblatt

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