Amtsblatt Nr. 68 / 2023 vom 22.12.2023

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (10/2023 CLP) zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für die Schutzzone zum Schutz gegen die aviäre Influenza
22.12.2023

A. Aufhebung angeordneter Maßnahmen für die Schutzzone
1. Ich hebe die mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung (8/2023 CLP) vom 28.11.2023 angeordnete Schutzzone auf.
2. Die in der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (8/2023 CLP) vom 28.11.2023 als Schutzzone bezeichneten Gebiete werden Teil der Überwachungszone, so dass für die in der ehemaligen Schutzzone liegenden Geflügel haltenden Betriebe nunmehr die Maßre-geln der Überwachungszone gelten.

B. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Alles weitere entnehmen Sie bitte den beigefügten Download.

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