Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb in der Gemeinde Garrel

04.01.2023

Landkreis Cloppenburg. In der Gemeinde Garrel wurde ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 12.000 Puten wurde tierschutzgerecht getötet und geräumt.

Somit sind im Landkreis Cloppenburg seit dem 20. Dezember vier Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 56.600 Puten betroffen.

Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden ab Donnerstag (05. Januar 2023, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel und Garrel sowie der Stadt Friesoythe. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.

Eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza wird der Landkreis Cloppenburg am morgigen Donnerstag erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wird dann ein Gebiet festgelegt, in dem Geflügelbestände, im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung, frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen.

Die Aufstallungspflicht für Geflügel in der Sperrzone (Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel) gilt weiterhin. Tierhaltende Betriebe haben alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt auch für Hobbyhaltungen.

Betroffen sind gänzlich bzw. teilweise die Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen sowie die Städte Cloppenburg und Friesoythe. Unter dem Link https://www.lkclp.de/unser-landkre/tierhaltung--ernaehrung/aktuelle-veterinaerangelegenheiten/aktuelles-zur-gefluegelpest.php ist eine Übersichtskarte bereitgestellt, in der die aktuell geltenden Restriktionszonen im Landkreis Cloppenburg dargestellt sind und in der durch Eingabe der eigenen Adresse überprüft werden kann, ob man sich derzeit innerhalb einer Sperrzone befindet und insofern sein Geflügel aufstallen muss.