Förderbedingungen

Grundlage für eine Förderung eines Projektes in der Region Soesteniederung bildet immer das Regionale Entwicklungskonzept (REK; siehe Download-Bereich hier auf dieser Seite). Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des REK leisten. Die Ziele finden Sie im REK auf den Seiten 69 bis 80.

Darüber hinaus muss das Projekt, das aus LEADER-Mitteln der Soesteniederung gefördert werden soll, mindestens einem der Fördertatbestände entsprechen. Die Fördertatbestände wurden aus den vier Handlungsfeldern auf Grundlage der festgelegten Ziele abgeleitet. Die Fördertatbestände finden Sie im REK auf den Seiten 93 bis 99.

Um die Auswahl der Projekte transparent und nachvollziehbar zu gestalten, hat die LAG Auswahlkriterien im REK festgelegt. Die Projektauswahlkriterien finden Sie unter den Downloads hier auf dieser Seite.

Zuwendungsempfänger

Die LAG Soesteniederung verfolgt das Ziel, möglichst allen Akteuren in der Region die Möglichkeit zu eröffnen, durch die Realisierung von Projekten und Maßnahmen einen positiven Beitrag zur Entwicklung der Region zu leisten. Antragsberechtigt sind daher sowohl öffentliche als auch private Projektträger.

Zuwendungshöhen

Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt für

  • öffentliche Projektträger 50 %
  • private Projektträger 50 %
  • Projekte im Handlungsfeld Klima und Umweltschutz für alle Projektträger 75 %
  • Projekte im Handlungsfeld regionale Wirtschaftsentwicklung für alle Projektträger 75 %

Förderuntergrenze: 2.500 EUR
Förderobergrenze: 200.000 EUR

Öffentliche Kofinanzierung

Zu den beantragten LEADER-Mitteln ist eine sogenannte öffentliche nationale Kofinanzierung einzubringen. Die Kofinanzierung muss mindestens ein Viertel der beantragten LEADER-Fördermittel betragen. Die Kofinanzierung kann z.B. durch Kommunen, Landkreise, Land Niedersachsen, öffentlich-rechtliche Stiftungen erfolgen.

Dies gilt nicht für öffentliche Projektträger. Hier gelten die Eigenmittel als öffentliche Kofinanzierung.

Förderanträge

Anträge können laufend gestellt werden. Dazu ist der unter Downloads verfügbare Projektsteckbrief auszufüllen und an das Regionalmanagement zu senden. Über den Antrag wird in der nächsten LAG-Sitzung entschieden. Hierzu muss der Antrag sechs Wochen vorher eingereicht worden sein. Die jeweiligen Antragsstichtage finden Sie unter dem Menüpunkt „Termine & Veranstaltungen“. Erst nach Zustimmung der LAG ist der formelle LEADER-Antrag (siehe Linkliste im Link-Bereich auf dieser Seite) über das Regionalmanagement beim Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg zu stellen.