Spielhallen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder größtenteils der Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten oder Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigt eine "Spielhallenerlaubnis".
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer)
- eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person)
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- eine Bescheinigung des Amtsgerichts, dass keine Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren anhängig sind bzw. in den letzten 5 Jahren anhängig waren
- nur bei juristischen Personen als Antragsteller: eine Kopie des Handelsregisterauszuges des Amtsgerichts oder Gesellschaftervertrages des Notars
- eine Grundrisszeichnung der Spielhalle mit Nebenräumen (Toiletten, Theke etc.) mit Angabe der Quadratmeterzahlen und Einzeichnung der Spielgeräte
- eine Kopie der Baugenehmigung
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4-6 Wochen.
Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.