Reisegewerbe

Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, welche keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.Wer also gewerbsmäßig nicht zuvor bestellte Waren feilbietet oder ankauft (beispielsweise Textilien oder Lebensmittel), Bestellungen von Waren aufsucht (Haushaltswaren, Elektroartikel etc.), Leistungen anbietet (Anfertigen, Reparieren von beweglichen Sachen), Bestellungen von Leistungen aufsucht (wie zum Beispiel Scherenschleifen oder Dachreinigung) oder eine unterhaltende Tätigkeit (beispielsweise Ponyreiten oder Musikdarbietungen) ausübt, bedarf einer Erlaubnis.

Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • ein Steuerheft oder Befreiung von der Führung des Steuerheftes (Umsatzsteuerbescheinigung) des Finanzamtes
  • Passfoto
  • bei juristischen Personen als Antragsteller eine Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister oder eine Kopie des Gesellschaftervertrags

Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.