Lotterien & Glücksspiele

Über die Erteilung der Genehmigung im gewerbsmäßigen Lotteriewesen (z.B. Zahlenlotto) ist das Land Niedersachsen zuständig. Bei der nichtgewerbsmäßigen Lotterie sind die Gemeinden (Durchführung der Lotterie innerhalb der Gemeinde) für die Erteilung der Genehmigung zuständig. Für die Erlaubnispflicht der Lotterien über die Grenzen der Gemeinde hinaus ergibt sich die Zuständigkeit der Landkreise.